Diese Höchstrichter haben einen Bescheid über die Salzburger Frequenz von Kronehit aufgehoben, der durch die bundesweite Zulassung des Mediaprintsenders irrelevant wurde. Das jedenfalls entschieden 2005 ihre Kollegen vom Verfassungsgerichtshof. Die Verwaltungsrichter hoben den Lizenzentscheid zudem auf, weil der Gesellschaftsvertrag des Krone Radio Salzburg dem damaligen Radiogesetz widersprach. Diese gesetzliche Regelung ist - nach ähnlichen Entscheidungen der Verwaltungsrichter - aber inzwischen geändert.
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Kronehit-Hack: Höchstrichter heben Salzburger Lizenz auf
Nach Ansicht von Energy-Anwalt Georg Röhsner sendet Kronehit in Salzburg "ohne gültige Zulassung" und reklamiert die Frequenz bei der Medienbehörde für sich