Wien - Amtliche Schreiben an AsylwerberInnen werden per Post verschickt. So weit, so selbstverständlich. Allerdings bleibt es mit schöner Regelmäßigkeit beim Verschicken: Bescheide, Ladungen und so weiter bleiben am Postamt liegen. Denn vielen Flüchtlingen fehlt die Voraussetzung zur Übernahme von RSa-Briefen: ein Ausweis. Zwar erhält, wer sich im regulären Asylverfahren befindet, eine vorläufige Aufenthaltsberechtigung - in Form eines Lichtbildausweises. Auf dessen Rückseite steht aber: "Gilt nicht als Identitätsnachweis" - schließlich hat sich das Asylamt noch nicht entschieden, ob der Flüchtling etwa unter falschem Namen auftritt. Der Ausweis gilt also bei der Post nicht. Dort ist man damit keineswegs glücklich. Aber das Zustellgesetz lasse keine andere Wahl, betont Post-Sprecher Michael Homola: Der PostbeamtInnen könne bei einer unkorrekten Zustellung haftbar gemacht werden. Unbekanntes Problem Asyl in Not und andere FlüchtlingsbetreuerInnen versuchen seit Jahren, das Problem zu beseitigen. Als der Standard im Innenministerium anfragte, dauerte es nur zwei Stunden, bis Abteilungsleiter Peter Widermann eine Lösung "binnen einer Woche" ankündigte. Das Problem sei im Ressort nicht bekannt gewesen. Widermann: "Vor Jahren hat es einen Erlass gegeben, dass die Aufenthaltsausweise der Asylwerber von der Post anzuerkennen sind. Der Erlass muss vergessen worden sein." Irene Messinger von der Deserteurs- und Flüchtlingsberatung hat für die Neuregelung einen Wunsch: Es geht ihr um die Ladungen zur ersten Einvernahme beim Asylamt. Erst danach werden die Ausweise nämlich ausgestellt. Und Christoph Riedl vom Evangelischen Flüchtlingsdienst denkt an jene AsylwerberInnen, die im Schnellverfahren abgefertigt oder an andere EU-Staaten verwiesen werden: Sie erhalten gar keine Ausweise. (schles)