• Dänemark:

    Die Geheimdienste haben seit Juni die Möglichkeit, die Kommunikation von Terrorverdächtigen umfassend zu kontrollieren und ohne richterliche Erlaubnis Einsicht in die Passagierlisten von Airlines zu verlangen. Auch Daten über finanzielle Transaktionen und Krankenakten eines Verdächtigen sind dem Inlandsgeheimdienst zugänglich. Die Polizei braucht zum Abhören einzelner Telefonanschlüsse keine richterliche Genehmigung mehr.

  • Deutschland:

    Mitte Juli beschloss das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf, der das "rot-grüne" Anti-Terror-Paket nach 9/11 ab Januar 2007 ablösen und erweitern soll. Die Nachrichtendienste sollen künftig Flugpassagierdaten abfragen dürfen. Auch die Abfrage von Konto-Auskünften, Post- und Telefonverbindungsdaten wird erleichtert. Vergangenen Montag einigten sich Bund und Länder nach jahrelangem Streit auf die Einrichtung der Datei, in der etwa Religionszugehörigkeit, Waffenbesitz, Beruf oder Reisebewegungen Terrorverdächtiger stehen.

  • Großbritannien:

    Premier Blair hat nach den Anschlägen auf das Londoner U-Bahn-Netz 2005 Personalausweise eingeführt. Die Polizei darf einem Gesetz vom Februar zufolge zudem Terrorverdächtige bis zu 28 Tage ohne Anklage festhalten. (red)