Netzpolitik
Gesetz gegen Internet-Pornographie ist verfassungswidrig
Laut Gericht verstößt der "Child Online Protection Act" gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung
Der „Child Online
Protection Act“ (COPA) – ein Gesetz zum Schutz
von Kindern vor pornographischen Internet-Inhalten
– ist verfassungswidrig. Ein Berufungsgericht in
Philadelphia befand, das Gesetz verstoße gegen das
Grundrecht der freien Meinungsäußerung.
Das Gesetz wurde 1998 vom US-Kongress
verabschiedet und sollte verhindern, dass
Minderjährige Zugang zu Pornographie im Internet
bekommen.
Im Rahmen des COPA mussten Betreiber
kommerzieller Webseiten eine Altersüberprüfung
ihrer Besucher vornehmen, um einer möglichen
Strafe in Höhe von 50.000 Dollar (mehr als 100.000
Mark) oder sechs Monaten Haft zu entgehen.
"Manchmal müssen wir Entscheidungen treffen, die
wir nicht mögen. Das müssen wir dann aber tun,
weil es so im Gesetz steht" kommentierte der
zuständige Richter das überraschende Urteil.
Die amerikanische Regierung hat damit zum zweiten
Mal eine Niederlage im Kampf für ein „sauberes“
Internet hinnehmen müssen. Denn schon der
Communications Decency Act, der Vorgänger von
COPA, wurde 1997 vom obersten Gericht der USA,
dem Supreme Court, für verfassungswidrig erklärt.
Ein Sprecher des amerikanischen Justizministeriums
sagte, die Entscheidung des Gerichts werde
geprüft, um danach „geeignete Maßnahmen“ zu
ergreifen. Die US-Regierung könnte gegen die
Entscheidung Beschwerde einreichen und den
Supreme Court entscheiden lassen. (chip)