Verwechslungsgefahr
Wie die "Presse" berichtet, erging nun ein Urteil des Oberlandesgericht Wien; dem Begehr des Klägers Develey auf einstweilige Verfügung stattgegeben: Zwischen den Namen "Mautner Markhof" und "Mautner's" bestehe Verwechslungsgefahr. Senf der Marke "Mautner's" darf also vorerst nicht in die Geschäftsregale.
Für den 54-jährigen Mautner Markhof ist das eine empfindliche Niederlage in einem seit dem Vorjahr tobenden Rechtsstreit: Er hatte sich auf den Standpunkt gestellt, dass der Name "Mautner's" seinerzeit nicht an die Deutschen verkauft worden sei, weil es sich um den Namen jenes Simmeringer Restaurants handelt, das im Familienbesitz geblieben ist. Develey reagierte befremdet und brachte Klage ein.