Wien - Dass die Staatsanwaltschaft im Fall "Flöttl-Bawag-SPÖ" an die Öffentlichkeit gegangen ist, will man im Justizministerium rein gar nicht kommentieren. Nur so viel: "Ministerin Gastinger würde nie versuchen, auf Staatsanwälte Einfluss zu nehmen", sagt Ministerin-Sprecher Christoph Pöchinger. Pöchinger: "Offensichtlich hatte die Staatsanwaltschaft ermittlungstaktische Motive."

Insider vermuten, besagte Motive könnten damit zusammenhängen, dass der zuständige Staatsanwalt Georg Krakow eben dabei ist, die Anklageschrift in der Causa Bawag fertig zu stellen. Viel fehle nicht mehr, heißt es - und über das Fehlende berichte der mutmaßliche Hauptangeklagte derzeit gerne: "Flöttl weiß, dass er ein schlechtes Blatt hat, daher bemüht er sich, noch vor der Wahl bestmöglich auszuspielen." Dabei verwechsle er freilich das US-amerikanische Justizsystem mit dem österreichischen, meint der Politologe Hubert Sickinger. Anders als in den USA sei nämlich in Österreich Parteienfinanzierung grundsätzlich nicht strafbar, zudem könne Flöttl im Bawag-Fall auch nicht von einer Kronzeugen-Regelung profitieren.

"Nebulos"

Staatsanwalt Krakow sagte am Mittwoch, die Verdachtslage in Richtung Parteienfinanzierung zugunsten der SPÖ aufgrund von Flöttls Aussagen sei "nebulos".

Warum er via ZiB 2 an die Öffentlichkeit gegangen sei, begründete Staatsanwaltschaftssprecher Jarosch so: "Wir wurden dazu befragt, wir wollten nicht leugnen." Dass Flöttl in einer Vernehmungspause über Vranitzky und die SPÖ geplaudert habe, enthebe die Staatsanwaltschaft nicht von der Verpflichtung, der Sache nachzugehen. Im Falle "Zahlung an Vranitzky" habe man mit diesem ausführlich gesprochen. Es gebe in seinem Falle "keinen Tatverdacht", im Falle "mögliche Zahlung an die SPÖ" habe man bis dato keinen Beleg dafür von Flöttl erhalten. (Petra Stuiber/DER STANDARD, Printausgabe, 14.9.2006)