Wien - Noch hat Staatsanwalt Georg Krakow die Anklageschrift zum "Kriminalfall Bawag" nicht fertig geschrieben. "Aber viel fehlt nicht mehr", heißt es im Justizministerium. Dort erwartet man freilich, dass die Anklagen noch vor dem Wahltermin, "vielleicht in der dritten Septemberwoche", fertig werden. Dazu der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Gerhard Jarosch: "Reine Spekulation."

"Wir arbeiten so schnell wie möglich, aber auch so gründlich wie nötig", sagte Jarosch zum Standard. Auch dass die Herzerkrankung von Helmut Elsner die Sache verzögere, wollte Jarosch nicht bestätigen: "Sollte noch eine Einvernahme nötig sein, werden wir das tun, das heißt aber nicht, dass die in Österreich und persönlich stattfinden muss."

Wenn die Anklageschrift fertig ist, geht die "Causa Bawag" den üblichen Weg: Staatsanwalt Krakow schickt das Schriftstück an die Oberstaatsanwaltschaft. Diese prüft, ob die Anklage juristisch "wasserdicht" ist, danach schickt sie das Papier weiter an die zuständige Sektion 4, Abteilung 2 für "Einzelstrafsachen/Internationales" im Ministerium. Dort wird neuerlich geprüft, abschließend wandert der Fall in besonders heiklen Fällen (und dies ist einer) zur Justizministerin persönlich. Diese leitet die Anklage wieder zurück an Staatsanwalt Krakow, der gibt sie weiter an die Untersuchungsrichterin. Diese informiert die Verteidiger und die Beschuldigten - und diese haben danach 14 Tage Zeit, gegen die Anklage Einspruch zu erheben. Dies ist übrigens die einzige Frist im Verfahren, die Behörde kann sich dagegen Zeit nehmen, so viel sie will.

Erfolgen keine Einsprüche, geht der Fall ans Oberlandesgericht. Dieses entscheidet, wann die Hauptverhandlung angesetzt wird. Allgemein wird erwartet, dass diese im Fall Bawag innerhalb von zwei Monaten stattfindet. (stui/DER STANDARD, Printausgabe, 14.9.2006)