Wien - Witwen und Waisen, die selber ein hohes Einkommen haben, sollen keinen Groschen Hinterbliebenenpension mehr bekommen. Das sieht die Pensionsreform vor. Die für die Pensionsreform zuständige Generationsministerin Elisabeth Sickl (FPO) ist selbst eine Witwe.Standard : „Sind sie von der Reform auch betroffen?“ Sickl: „Nein“. Tatsächlich sind von dieser Reform nur die zukünftigen Witwen und Witwer betroffenen. Bisher bekamen Witwen und Witwer 40 bis 60 Prozent der Pension des verstorbenen Partners, egal wieviel Geld sie selber verdienen. Standard: Sie haben ja selber eine Witwenpension. Sickl: „Nein“ Die Angaben der Frau Minister sind freilich zu hinterfragen. Schließlich ist sie seit 1985 Witwe, als ihr Mann Alois Sickl im Alter von 45 Jahren verstarb. Alois Sickl war Tierarzt und gehört damit zur pensionsmäßig zur Gewerblichen Pensionsversicherung. Auch den Witwen von Tierärzten steht eine Hinterbliebenenpension 40 und 60 Prozent zu. Maximal 16.800 S kann diese Hinterbliebenenpension ausmachen. Schon vor Monaten hat der Standard versucht, Sickls Witwenpension zu rechercherien. Ende April teilte die damalige Sickl-Pressesprecherin mit, Frau Minister wolle zu derart privaten Angelegenheiten keine Auskunft erteilen. Gleichzeitig hatte die Mitarbeiterin darauf hingewiesen, dass die Tierärztepension lediglich 6.500 S ausmache. Die Frage, ob es sich dabei um eine Zusatzpension handle, die für Ärzte ja möglich ist, wurde damals verneint. Die Ministersprecherin empfahl, in der Tierärztekammer anzurufen. Dort erhielt der Standard die Auskunft, dass Tierärzte, die freiwillig Versorgungsbeiträge einzahlen, für ihre Hinterbliebenen zusätzlich zur normalen Witwenpension noch eine zusätzliche Versicherung abschließen können. Diese zusätzliche Ärtztepension beträgt 3300 S für die Witwe und 850 S für jedes Kind. Mit ihren drei Kindern käme Sickl auf eine Zusatzpension von knapp 5850 S. Ob Alois Sickl für seine Familie vorsorgte, wollte der Kammer-Sprecher nicht verraten. Wie hoch die übliche Witwenpension von Sickl ist, war nicht in Erfahrung zu bekommen. Die Daten unterliegen dem Datenschutzgesetz. Wer sich - etwa über den Hauptverband der Sozialversicherungen - Einblick verschaffen würde, hinterlässt elektronische Spuren. Und Sickl ist immerhin oberstes Aufsichtsorgan der Sozialversicherung. Für die FP-Politikerin Sickl hat die Sache mit der Pension noch einen Haken. Die Blauen haben sich ja zu einer freiwilligen Obergrenze von 66.000 s netto im Monat verpflichtet. Mehr dürfen die Freiheitlichen an öffentlichem Einkommen nicht beziehen. Eine Witwenpension aus der Gewerblichen Versicherung wäre ein solches, müsste also wahrscheinlich auch berücksichtigt werden. Bei ihrem letzten Job als Kärntner Landtagspräsidentin hat Sickl jedenfalls ein Einkommen von 1,6 Mio S deklariert. Von Pensionen war keine Rede. (Lydia Ninz)