Mit der Todessehnsucht von 20 Selbstmord-Kandidaten soll ein 23-Jähriger in Wuppertal lukrative Internet-Geschäfte mit fatalem Ausgang gemacht haben. Sechs Menschen kamen durch die Pillen, die der Eventmanager verkaufte, ums Leben. Die Staatsanwaltschaft Wuppertal erhob am Donnerstag Anklage wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz in 19 besonders schweren Fällen. Der Mann sitzt in Untersuchungshaft. Zu den Vorwürfen hat er sich den Angaben zufolge bisher nicht geäußert.

Weitere Fälle

Ein weiterer Fall, bei dem ein Mann die Medikamente lediglich gegen seine Nervenkrankheit eingesetzt hatte, wird zwar ebenfalls zur Anklage gebracht, jedoch nicht als besonders schwer eingestuft. Falls der Angeklagte schuldig gesprochen wird, drohen ihm für jede schwere Tat bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe.

Unter dem Namen "Buddha" hatte sich der 23-Jährige der Anklageschrift zufolge in Gesprächsforen für Selbstmörder eingeklinkt. Dabei gab er sich teils selbst als Selbstmordwilliger, teils als Medizinstudent aus, der ein buchstäblich todsicheres Mittel zu verkaufen habe.

Bis zu 1500 Euro

20 Mal soll der Angeklagte Päckchen mit Anti-Epileptika und starken Beruhigungspillen verschickt haben - für 200 bis 1500 Euro pro Portion. Sechs Empfänger nahmen sich mit den Arzneimitteln das Leben. Die anderen Geschädigten fielen tagelang ins Koma. Aufgedeckt wurden die Machenschaften, nachdem ein 19-Jähriger aus dem brandenburgischen Ewerswalde halb tot in einem Hotel gefunden worden war - der zwölfte Fall des mutmaßlichen Medikamentenhändlers.

Dramatische Konsequenzen

"Der Mann konnte ins Leben zurückgeholt werden, allerdings mit dramatischen körperlichen Konsequenzen", berichtete der Wuppertaler Oberstaatsanwalt Alfons Grevener. Die Eltern des jungen Mannes, der bereits von Leichenflecken gezeichnet war, schalteten daraufhin die Ermittler ein.

Für die Justiz sei der Fall nicht unproblematisch, da weder Selbsttötung noch die Beihilfe dazu in Deutschland strafbar seien, erläuterte Grevener. Trotz der sechs Todesopfer könne der Angeklagte daher nicht wegen eines Kapitaldelikts verurteilt werden.(APA/dpa)