"Die Buchmacher halten ihre Wünsche für die Realität. Sie tun so, als wäre der Weg frei in Europa." Mit diesen Worten kommentierte Philippe Vlaemminck, Verteidiger des französischen Glückspielmonopolisten "Francaise des Jeux" (FDJ), gegenüber "Le Figaro" die Verhaftung der beiden Vorstände des börsennotierten österreichischen Sportwettenanbieters bwin , Manfred Bonder und Norbert Teufelberger, am Freitag in Südfrankreich. Sie stehen unter dem Verdacht, die französischen Bestimmungen über das Glücksspielmonopol verletzt zu haben.

"Unter dem Vorwand, dass sie börsennotierte Gesellschaften leiten, lassen sie annehmen, dass ihre Aktivität legal sei", empörte sich Vlaemminck und fügte hinzu: "Nun steht die Entwicklung einer Wirtschaftstätigkeit, die auf dem Glück basiert ist, im Widerspruch zur öffentlichen Ordnung."

"Die französische Gesetzgebung ist eine der härtesten Europas", betonte der französische bwin-Anwalt Frédéric Manin gegenüber "Le Figaro" und fügte hinzu: "Wir befinden uns Lichtjahre von dem entfernt, was in Großbritannien geschieht, wo die Wettenanbieter Lizenzen erhalten, um in aller Transparenz zu arbeiten."

In Frankreich haben sich in den vergangenen Jahren bereits mehrmals private Wett- und Glückspielanbieter gegen das Monopol der Francaise des Jeux und des Pferderennenwettanbieters PMU aufzulehnen versucht. Die Betreiber von Spielcasinos, die Wettanbieter im Internet und die Wettläden in den Städten haben wiederholt gerichtliche Rekurse dagegen eingereicht. So ist die FDJ beispielsweise Gegenstand einer Klage seitens der Gewerkschaft der französischen Spielcasinos, deren Sprecher Patrick Partouche, Inhaber der gleichnamigen Casinogruppe ist. Drei weitere Sportwettenanbieter klagten die FDJ in Frankreich ebenfalls.

Die Monopolgegner berufen sich insbesondere auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom November 2003. Es ging dabei um einen britischen Sportwettenanbieter, der dank einer britischen Lizenz in Italien Wetten annahm und via Internet nach England übermittelte. Der italienische Buchmacher des Briten wurde von den Gerichtsbehörden in Italien verurteilt, nicht aber von EuGH. Dieser vertrat nämlich die Ansicht, dass das italienische Wettenmonopol eine Behinderung des freien europäischen Marktes darstelle. Eine Einschränkung der Wettspiele sei nur aus "öffentlichem Interesse" möglich, so der EuGH.(APA)