Wien - "Unbefristet" muss nicht unbedingt unbegrenzt gültig bedeuten - vor allem nicht, wenn man eine Fremde ist. Diese Erfahrung machen Zuwanderer seit Jahresbeginn, müssen manche doch alle fünf Jahre eine "Daueraufenthaltskarte" lösen - die 160 Euro kostet und damit teurer ist als alles, was ein Österreicher für vergleichbare Dokumente zahlen muss.

Ein praktischer Fall: Yanieska, heute 19 Jahre alt, kam vor sieben Jahren aus Kuba nach Österreich, weil ihre Mutter einen Linzer heiratete. Die Familie lebte in der oberösterreichischen Landeshauptstadt, Yanieska besuchte hier die Hauswirtschaftsschule und sucht jetzt eine Arbeitsstelle. Bis zum 31. Dezember 2005 benötigte sie eine unbefristete Niederlassungsbewilligung für Familienangehörige von Österreichern. Eine Bewilligung, die man kostenlos bei den Bundespolizeidirektionen ausgestellt bekam.

Dann änderte die Bundesregierung die Fremdengesetze und aus der unbefristeten Niederlassungsbewilligung in Papierform wurde die "Daueraufenthaltskarte" aus Plastik. Die 160 Euro kostet und alle fünf Jahre zum selben Preis erneuert werden muss.

Verwirrung um Kosten

Der auch noch etwas schwierig zu eruieren ist. Im Online-Amtshelfer help.gv.at findet man nämlich als Kostenpunkt 150 Euro aufgeführt, beim Magistrat der Stadt Linz wiederum erhält man telefonisch die Auskunft: "66 Euro, da kommen aber auch noch die Gemeindeverwaltungsabgabe und andere Gebühren dazu."

Nach gründlichen Recherchen kann man im Innenministerium bestätigen, dass die 160 Euro korrekt sind. "Dabei handelt es sich um eine Pauschalgebühr, von der das Land 50 Euro einbehält", erklärt Iris Müller-Guttenbrunn, Sprecherin von Innenministerin Liese Prokop (VP). Unklarer ist schon die Erläuterung, warum die Kosten von 0 auf 160 Euro gestiegen sind: Es handle sich bei der Karte um ein aufwändig zu produzierendes "Hochsicherheitsdokument". Allerdings: Der hoffentlich ebenso sichere neue Chip-Reisepass kommt auf 69 Euro und ist zehn Jahre gültig, der unbegrenzt gültige Scheckkartenführerschein kommt gar nur auf 55 Euro.

Bleibt noch die Frage, warum das frühere Dokument zur unbefristeten Niederlassung plötzlich nicht mehr unbefristet, sondern nur noch fünf Jahre zählt. Das sei die Umsetzung einer EU-Richtlinie, beteuert man im Innenressort. Und das Recht selbst sei ja weiter unbefristet - nur eben die Plastikkarte nicht. (Michael Möseneder, DER STANDARD Printausgabe, 20.09.2006)