Linz - Die vorzeitige Kündigung von Lebensversicherungen wird in Österreich ab 2007 günstiger. Das mit 1. Jänner in Kraft tretende Versicherungsrechts-Änderungsgesetz sorgt dafür, dass die Rückkaufswerte bei einem Ausstieg aus dem Vertrag in den ersten fünf Jahren nach Abschluss steigen. Konkret bedeutet das, dass der Versicherungsnehmer einen größeren Teil der bereits bezahlten Prämien zurückbekommt. Darauf machte das Institut für Versicherungswirtschaft an der Linzer Kepler Universität in einer Pressekonferenz Mittwochabend in Linz aufmerksam.

Bei einer Kündigung ab dem sechsten Jahr ändert sich hingegen nichts. Die Novelle, die im Juni 2006 verabschiedet wurde, gilt nur für Verträge, die ab 2007 abgeschlossen werden. Auslöser war ein Urteil des deutschen Bundesgerichtshofes, das mehr Transparenz und Mindestrückkaufswerte bei Lebensversicherungen verlangte.

"Bislang ist der Rückkaufswert bei Kündigung nach einem Jahr oft gleich null", betonte Stefan Korinek von der Finanzmarktaufsicht (FMA). Grund sind die Abschlusskosten, die von den eingezahlten Prämien abgezogen werden. Die Gesetzesnovelle sieht vor, dass diese nun nicht mehr auf einmal, sondern verteilt über die ersten fünf Jahre der Vertragslaufzeit schlagend werden. Bei Kündigung nach einem Jahr sind daher ab 2007 nur mehr 20 Prozent der Abschlusskosten zu bezahlen, nach zwei Jahren 40 Prozent und so weiter.

Zustimmung

"Wir begrüßen die neue Regelung, denn ich finde es nicht richtig, dass man bei einer Kündigung in den ersten Jahren wenig bis nichts zurückbekommt", erklärte Wolfgang Weidl, Generaldirektor der Oberösterreichischen Versicherung und Vorsitzender des Institutes für Versicherungswirtschaft. Oft seien es soziale Gründe, die zu einer Kündigung des Vertrages führten. Die Leute könnten sich die Prämie einfach nicht mehr leisten, sei es auf Grund von Krankheit oder Arbeitslosigkeit.

Zum Teil sei aber auch zu geringe Information und Beratung durch den Versicherungsvermittler schuld, so Korinek. Sie wollten oft nur einen Abschluss, die Kunden bekämen ein Produkt, das nicht zu ihnen passt. Die Vermittler haben nun auch die Kosten einer Vertragskündigung in den ersten fünf Jahren zu tragen. Sie müssen sie ihre Abschlussprovision anteilig an das Versicherungsunternehmen zurückbezahlen, falls der Kunde vorzeitig aussteigt oder sich für eine gewisse Zeit von der Prämienzahlung freistellen lässt. Korinek sieht das als Anreiz für eine bessere Beratung vor Vertragsabschluss, vor allem, was die Rückkaufswerte betrifft.

Höhere Rückkaufswerte

Zudem erhofft sich die FMA von der Novelle ein Sinken der Stornoquote bei Lebensversicherungen, die aktuell rund zwei Prozent pro Jahr beträgt. Über die Vertragslaufzeit bedeute das, dass immerhin ein Drittel bis die Hälfte der Verträge vorzeitig aufgelöst werden.

Trotz der anfangs höheren Rückkaufswerte sei aber die Langfristigkeit einer Lebensversicherung entscheidend, betonte Weidl. Für kurzes "Zwecksparen" sei das Produkt nicht geeignet. Denn eine vorzeitige Vertragsauflösung sei immer unwirtschaftlich, auch mit der neuen Regelung, fügte Korinek hinzu. (APA)