Der Fernsehsender TVN24 berichtete live von der Urteilsverkündung. Der Verfassungsrichter Andrzej Maczynski erklärte, es genüge nicht, "einen Ausschuss als Untersuchungsausschuss zu bezeichnen, damit er dies in Wirklichkeit auch ist". Das Urteil kritisiert vor allem die vage Beschreibung des Gegenstandes, mit dem sich der Ausschuss befassen soll. Das "Bankensystem", das im Beschuss des Parlaments erwähnt wird, kontrolliere das Parlament bereits durch andere Ausschüsse. Die einzelnen Banken dagegen unterlägen nicht der parlamentarischen Kontrolle.
Dem Bankenausschuss liegt der Generalverdacht zu Grunde, dass bei der Privatisierung von Banken seit der politischen Wende 1989 Gesetze verletzt und Schmiergelder gezahlt wurden. Ins Visier geriet dabei insbesondere der amtierende Präsident der Nationalbank Leszek Balcerowicz. Gegen ihn wurde der Verdacht erhoben, er habe bei Entscheidungen diejenigen Banken begünstigt, die der wohltätigen Stiftung seiner Frau spendeten.
Vorerst werde der Ausschuss keine neue Zeugen laden, erklärte dessen Vorsitzender Artur Zawisza (PiS) nach der Urteilsverkündung. Seiner Ansicht nach sei es nun am Parlament, den Beschluss zur Berufung des Ausschusses neu zu formulieren. Die Verfassungsexperten sind uneins, ob dieser Versuch Aussicht auf Erfolg hätte. Durch die jüngste Regierungskrise ist auch die politische Grundlage des Ausschusses fraglich geworden. Denn der mögliche neue Koalitionspartner der PiS, die gemäßigte Bauernpartei PSL, war selbst in einige Bankenaffären verwickelt.