Die niederländische Versandapotheke DocMorris muss weiter um ihre Expansion in Deutschland bangen. Das Verwaltungsgericht des Saarlandes wies am Mittwoch einen Eilantrag des Unternehmens gegen den Bescheid des saarländischen Justiz- und Gesundheitsministeriums zurück, die erste Filiale von DocMorris auf deutschem Boden in Saarbrücken zu schließen.

Es lägen keine veränderten Umstände vor, die eine andere Entscheidung rechtfertigen könnten, teilte das Gericht mit. Diese neuerliche Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, gegen sie kann Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) begrüßte die Entscheidung.

Mit dem Schließungsbescheid hatte das Ministerium einen Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 12. September umgesetzt, wonach die Filiale des Internet-Händlers bis zu einer endgültigen Entscheidung in einem Hauptsacheverfahren geschlossen bleiben müsse. Die saarländische Regierung hatte DocMorris im Juni die Erlaubnis zum Betrieb einer Filiale in Saarbrücken erteilt. Sie ist aber an die Vorgaben der Gerichte gebunden und musste deshalb die Schließung anordnen.

Am Dienstag hatte es das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes bereits abgelehnt, die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts vom 12. September durch eine so genannte Zwischenregelung zumindest vorläufig aufzuheben.

DocMorris hat angekündigt, alle rechtlichen Mittel gegen die Schließung seiner ersten Filiale in Deutschland zu ergreifen. "Die Apotheker möchten uns mit allen Mitteln aus dem Markt drängen. Aber wir geben nicht auf, die Betriebserlaubnis ist einwandfrei. Wir sind bereit, durch alle Instanzen zu gehen, wenn notwendig bis zum Europäischen Gerichtshof," hatte Firmenchef Ralf Däinghaus erklärt.(Reuters)