Belgrad - Das serbische Parlament hat in der Nacht auf Freitag zum zweiten Mal eine strittige Rundfunk-Gesetzesnovelle verabschiedet. Staatschef Boris Tadic hatte es am 26. Juli abgelehnt, die kurz zuvor erlassene Gesetzesnovelle, durch die seiner Ansicht nach das Prinzip der Gleichberechtigung von Bewerbern um die Sendefrequenzen gestört wäre, zu unterschreiben. Er forderte das Parlament auf, die Gesetzesnovelle neu zu verhandeln.

Einwände

Einwände gegen die Gesetzesnovelle - welche auch vorsieht, dass die Zustimmung zum Finanzplan der staatlichen Rundfunkagentur künftig durch die Regierung und nicht durch das Parlament erfolgen soll - hatten auch die OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) und serbische Journalistenverbände erhoben. Entsprechend der Novelle wird den Sendern, die im Frühjahr eine Sendegenehmigung erhalten hatten, es nun ermöglicht, mit ihrer Programmausstrahlung in 90 und nicht wie bisher vorgesehen in 60 Tagen zu beginnen.

Entzug der Sendegenehmigung

Entsprechend der Gesetzesnovelle sind die Sender verpflichtet, einen eventuellen Beschluss der Republik-Rundfunkagentur über den Entzug der Sendegenehmigung sofort umzusetzen. Andernfalls wird der Beschluss der Rundfunkagentur im Notfall auch mit Polizeihilfe vorgenommen.

Besorgnis wegen der Gesetzesnovelle

Die Europäische Kommission bekundete Ende August ihre Besorgnis wegen der Gesetzesnovelle und empfahl der serbischen Regierung, eine öffentliche Diskussion über die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen zu veranstalten. Jegliche Reaktion Belgrads war ausgeblieben. Präsident Tadic ist nun verpflichtet, das novellierte Gesetz zu unterschreiben.(APA)