Die bis 31. Dezember 2007 gültige Begrenzung der Freimenge auf 25 Zigaretten bei der Einfuhr aus Slowenien sei mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar, auch wenn die an Österreich angrenzenden EU-Länder damit unterschiedlich behandelt werden, hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
Eine österreichische Staatsbürgerin hatte die Regelung vor Gericht gebracht, nachdem sie im Juli 2004 auf 175 von 200 direkt im persönlichen Handgepäck aus Slowenien eingeführte Zigaretten Tabaksteuer nachzahlen musste. Sie vertrat die Ansicht, dass dies dem Gemeinschaftsrecht widerspreche. Diese Regelung ist für den EuGH jedoch keine Diskriminierung des nunmehrigen EU-Landes Sloweniens gegenüber andere an Österreich angrenzenden Drittländer und neue Mitgliedstaaten.