Anklagepunkte
Die Staatsanwaltschaft lastet dem 54-Jährigen an, zumeist gemeinsam mit seiner damaligen Mitarbeiterin Repräsentationsgelder, die ihm in seiner Eigenschaft als Bezirkshauptmann und Obmann des örtlichen Sozialhilfeverbands zugänglich waren, für private Interessen verwendet zu haben. Jandl soll teure Lokale besucht, aber auch ein Dienstfahrzeug in größerem Umfang für Privatfahrten genutzt haben. Bei seinem Amtsantritt habe er auf diese Möglichkeit ausdrücklich verzichtet, so die Staatsanwaltschaft.
Verteidiger: "Pauschalanklage"
In vielen Fällen gebe es statt Originalrechnungen nur Hilfsbelege, hieß es vor Gericht. Jandls Verteidiger sprach von einem "Pauschalvorwurf". Es habe keine vertiefende Voruntersuchungen gegen den ehemaligen Bezirkshauptmann gegeben. Zudem verfüge die Staatsanwaltschaft über keine detaillierten Auflistungen.