Graz - In der Steiermark gelten seit Anfang Oktober neue Regeln für die Wohnbeihilfe. Außerdem können für den kommenden Winter wieder Anträge auf Heizkostenzuschuss gestellt werden.

Die "Wohnbeihilfe neu", die vor kurzem von der Landesregierung beschlossen Sie berechnet sich aus Einkommen und Wohnungsgröße. Im Unterschied zur bisher geltenden Wohnbeihilfen-Verordnung können Mieter nun auch für die Betriebskosten Beihilfen erhalten.

Einkommensgrenzen hinaufgesetzt

Die höchstmögliche Wohnbeihilfe für einen Einpersonenhaushalt beträgt nun 182 Euro statt bisher 131 Euro, für einen Zweipersonenhaushalt 229 Euro statt bisher 167 Euro und für einen Dreipersonen-Haushalt 261 Euro statt bisher 203 Euro. Die Einkommensgrenzen wurden um durchschnittlich 112 Euro erhöht, es werden also viel mehr Personen als bisher unterstützt.

Der zuständige Landesrat Kurt Flecker (SPÖ) erwartet sich eine Steigerung der Inanspruchnahme von bisher rund 28.000 auf zukünftig etwa 32.000 Haushalte. Er rief dazu auf, die Beihilfen sofort zu beantragen, die Anträge liegen bereits in den Gemeindeämtern auf.

Für die neue Wohnbeihilfe werden seitens des Landes Steiermark voraussichtlich jährlich rund 68 Mio. Euro benötigt. Flecker bat um Geduld, falls es bei der Auszahlung zu Verzögerungen käme - diese könnten durch die Masse der plötzlichen Anträge bedingt sein.

120 bzw. 60 Euro Heizkostenzuschuss

Außerdem können für den kommenden Winter in der Steiermark wieder Heizkostenzuschüsse beantragt werden. Insgesamt stehen dafür rund 500.000 Euro zur Verfügung, bei Bedarf würde die gleiche Summe nochmals parat stehen, so Flecker. Der Zuschuss beläuft sich auf 120 Euro für Ölheizungen bzw. 60 Euro für sonstige Brennstoffe. Die Anträge können ab Mitte Oktober ebenfalls auf den Gemeindeämtern gestellt werden.

In den vergangenen Jahren seien rund zwei Millionen Euro pro Jahr für rund 25.000 Haushalte zur Verfügung gestanden. Da nun schon viele frühere Bezieher mit der Wohnbeihilfe neu bedient seien, dürfte die Inanspruchnahme nun von weniger Steirern angenommen werden, erwartet Flecker.

Zuschüsse der Länder

Heizkostenzuschüsse wird es auch in den anderen Bundesländern heuer wieder geben. Maßstab für die Zuerkennung ist das monatliche Haushaltseinkommen. Antragsberechtigt ist, wer unter diesen Richtwerten (690 Euro brutto/Monat für Alleinverdiener, 1055,99 Euro für Ehepaare, Erhöhung des Richtsatzes um 72,32 Euro pro Kind) liegt.

Neben der Steiermark haben drei Länder bereits die Antragsfristen bekanntgegeben:

Vorarlberg hebt den Heizkostenzuschuss für den kommenden Winter um 18 Prozent von 176 auf 208 Euro an, die Kriterien für die Inanspruchnahme bleiben unverändert. Anträge können bereits jetzt und noch bis 2. Februar 2007 beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt eingebracht werden. Bezieher des Zuschusses können außerdem auf freiwilliger Basis eine kostenlose Energieberatung in Anspruch nehmen.

Im Winter 2005/06 wurde der Heizkostenzuschuss des Landes Vorarlberg von exakt 4.917 Personen bzw. Haushalten in Anspruch genommen. Das Land bezahlte insgesamt rund 865.000 Euro an Zuschüssen aus.

In Niederösterreich hat die Landesregierung bereits angekündigt, dass der Heizkostenzuschuss von 75 auf 100 Euro erhöht wird. Im Landesbudget wurden dafür rund 2,5 Millionen Euro reserviert.

Personen, die im Monat November eine richtsatzmäßige Leistung aus dem Titel "Hilfe zum Lebensunterhalt" beziehen, erhalten den Heizkostenzuschuss automatisch, also ohne einen Antrag stellen zu müssen, gemeinsam mit der richtsatzmäßigen Leistung für Dezember ausbezahlt.

Das Land Kärnten plant für heuer neben dem Heizkostenzuschuss in Höhe von 90 Euro auch einen erhöhten Einmalzuschuss von 150 Euro für die Einkommensschwächsten. Der Ausgleichszulagenrichtsatz beträgt hierfür bei Alleinstehenden 690 Euro und bei Ehepaaren bzw. Lebensgemeinschaften 1.060 Euro. Den einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von 90 Euro erhalten Alleinstehende bis zu einem Betrag von 1.010 Euro sowie Ehepaare bis zu einem Betrag von 1.410 Euro. Für jedes minderjährige Kind im Haushalt gibt es Zuschläge. Ansuchen sind beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt zwischen 1. Oktober 2006 und 30. März 2007 einzubringen, auch die Auszahlung erfolgt über das Gemeindeamt. (APA/red)