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Wegen der Beschränkung von ausländischen Sportwetten-Anbietern nahm die EU-Kommission auch Frankreich und Italien ins Visier. Im Falle von Ausschreibungen in Österreich "bedeutet dies, dass sie nicht automatisch die Casinos Austria bekommen können", sagte Oliver Drewes, Sprecher des zuständigen EU-Binnenmarktkommissars Charlie McCreevy. Die EU-Staaten hätten zwar jegliche Möglichkeit für Restriktionen beim Glücksspiel. Dabei müsste aber das Prinzip der Nicht-Diskriminierung und der Verhältnismäßigkeit gelten.
Auskunft zu Rechtsvorschriften
Die Kommission ersucht Österreich zudem um Auskunft zu Rechtsvorschriften, die Werbung für in anderen EU-Staaten zugelassene und niedergelassene Spielbanken verbieten. Außerdem befürchtet die Brüsseler Behörde, "dass die Sorgfaltspflicht der Spielbanken, die zum Schutz österreichischer Glücksspielteilnehmer vor übermäßigen Spielverlusten durch die betreffenden Rechtsvorschriften begründet wird, für ausländische Spieler nicht gilt. Eine derartige Regelung kann daher in Bezug auf den Schutz von Glücksspielteilnehmern als Empfänger von Dienstleistungen diskriminierend sein", teilte die Kommission mit.
In dem am Donnerstag eingeleiteten Verfahren gegen Frankreich kritisiert die Kommission "eine Reihe von Fragen zu bestimmten Beschränkungen von Sportwetten", die von Veranstaltern mit Zulassung und Niederlassung in anderen EU-Staaten im Fernabsatz angeboten würden. Im Falle Italiens befürchtet die Kommission, dass neuere italienische Rechtsvorschriften, die den Zugang zu den Webseiten rechtmäßig zugelassener europäischer Veranstalter unterbinden, eine unverhältnismäßige Beschränkung darstellten.
Die EU-Kommission habe heute klar betont, die Untersuchung betreffe "nicht die Existenz von Monopolen als solche oder die nationalen Lotterien", sagte Casinos Austria-Generalbevollmächtigter Dietmar Hoscher in einer ersten Reaktion am Donnerstag zur APA. Glücksspielmonopole seien laut EU-Kommission demnach zulässig und nicht automatisch EU-rechtswidrig. Bei der Untersuchung gehe es rein um Details der Glücksspielregelung, meint Hoscher.
Monopol auf Casino-Lizenzen
Der Staat habe in Österreich das Monopol auf Casino-Lizenzen und all diese in der Vergangenheit aus bestimmten Gründen an die Casinos Austria vergeben, nicht aber aus einem Automatismus heraus. Daher bedeute die heutige Aussage von Drewes, dass die nunmehrige EU-Untersuchung im Falle von Lizenzausschreibungen bedeute, dass diese nicht automatisch die Casinos Austria bekommen können, keine Änderung der Rechtslage. Österreich hätte die Lizenzen bisher auch schon an andere Firmen vergeben können, dafür brauche es kein EU-Urteil, so Hoscher.
Kontrollierte Marktliberalisierung
Der Vorstand des österreichischen Glücksspielkonzern Novomatic, Franz Wohlfahrt, spricht sich hingegen naturgemäß für eine kontrollierte Marktliberalisierung aus. Wünschenswert wäre eine Entmonopolisierung, wo mehrere Konzessionswerber in einem transparenten Verfahren Konzessionen bekommen, aber keine völlige Freigabe des Marktes, sagte Wohlfahrt zur APA. Die Vielzahl der EU-Vertragsverletzungsverfahren im Glücksspielbereich beweise, dass der Status Quo nicht mehr aufrecht erhalten werden könne und es Bedarf nach einer EU-Glücksspielrichtlinie gebe. Die österreichische Politik sei daher aufgefordert, eine Neuordnung des österreichischen Glücksspielrechts mit einem regulierten Markt zu schaffen.