Sänger wird österreichische Staatsbürgerschaft aber nicht aufgeben - Wohngemeinde hat ihm das Bürgerrecht angeboten
Redaktion
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Udo Jürgens erhält das Schweizer Bürgerrecht.
Zürich - Udo Jürgens wird demnächst das Schweizer
Bürgerrecht erhalten. "Es sieht ganz danach aus, dass ich bald
Doppelbürger werde", sagte der Schlagerstar der "Schweizer
Illustrierten". Seine Wohngemeinde Zumikon habe ihm das Bürgerrecht
angeboten. Das sei eine große Ehre. "Und weil ich meine
österreichische Staatsbürgerschaft nicht aufgeben muss, nehme ich das
Angebot gerne an."
Müsste Jürgens einen Test über seine Kenntnisse der Schweiz
absolvieren, hätte er allerdings einen schweren Stand. Auf die Frage
nach dem Gründungsjahr der Eidgenossenschaft nannte Jürgens das Jahr
1270 (statt 1291), und auch den Namen von Tell-Sohn Walterli kannte
er nicht. Der kürzlich von seiner zweiten Frau Corinna geschiedene
Komponist und Sänger verriet in dem Interview weiter: "Es gibt
momentan keine Frau, die in meinem Leben wirklich wichtig ist." Und
auf die Frage, ob sich das wieder ändern könnte, bemerkte der
72-Jährige: "Ich glaube nicht! Ich bin schlichtweg nicht
alltagstauglich. Mit den normalsten Dingen des Lebens habe ich die
allergrößten Probleme." (APA/AP)
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