Konkret wird dem Amtsrat vorgeworfen, er habe als Aufsichtsorgan des Marktamtes den Niederlassungsleiter der Fischfirma vor den bevorstehenden Lebensmittelkontrollen im Betrieb in der Bachstraße gewarnt. Der Magistratsbeamte habe an Ort und Stelle dann die Stichproben nicht "gezogen", sondern "entgegengenommen". Die Stichproben seien ihm also quasi "in die Hand gedrückt worden", steht in einer anonymen Anzeige an die Staatsanwaltschaft. Diesem Vorwurf gehe nun der Untersuchungsrichter nach, erläuterte Feichtinger.
Befreundet
Bemerkenswert sei, dass der in Verdacht geratende Amtsrat laut Anzeige der Freund und Nachbar des Niederlassungsleiters war, so die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Gegen diesen ist ein Strafverfahren am Bezirksgericht Salzburg wegen Verstoßes gegen das Lebensmittelgesetzes anhängig.
Die Betriebskontrolle bei der Nordsee am 15. Dezember 2005 hatte nach Angaben der Lebensmittelpolizei des Landes keine Gesundheitsgefährdung, aber Hygienemängel ergeben. Unter anderem wurden verschmutzte Arbeitsgeräte, fehlende Zwischenreinigung der Böden und abgelaufene Waren vorgefunden. 17 Produkte wurden bei der Stichprobe gezogen, sieben davon als verdorben beurteilt. Sechs Proben stellten einen Verstoß gegen die Lebensmittelhygieneverordnung dar.
Dass Lebensmittel mit Hilfe eines Heizstrahlers aufgetaut worden waren, wertete die Lebensmittelpolizei als "Vorbereitungshandlung für eine vermutete Umetikettierung". An der Stichprobenkontrolle beteiligten sich damals auch Beamte des Landeskriminalamtes.