Wien - Anfragen der Bürger an die Behörden über Internet sollen ab 1. Juli gebührenfrei sein. Einen entsprechenden Antrag hat Staatssekretär Wolfgang Ruttenstorfer am Freitag angekündigt. Derzeit wird von manchen Behörden dafür eine Gebühr von 180 Schilling eingehoben. Für schriftliche Anfragen soll die Gebühr dagegen weiter bestehen bleiben. Derzeit gibt es für die Einhebung dieser Gebühr einen Ermessenspielraum. Die Frage sei "nicht klar geregelt", erklärte Ruttenstorfer. Im Zuge des bereits im Parlament liegenden Gesetzesentwurfes über die Abschaffung der Stempelmarken mit 1. Juli will der Staatssekretär nun einen Ausschuß-Änderungsantrag einbringen, um die Gebührenfreiheit für das Internet klarzustellen. Ruttenstorfer geht davon aus, daß sein Vorhaben "breit getragen" werde. Daß schriftliche Auskünfte nicht gebührenfrei sein sollen, solche über Internet aber schon, begründet der Staatssekretär damit, daß das Internet das "Instrument der Zukunft" sei. Es sei sowohl für den Bürger als auch für die Behörde einfacher. Deshalb wolle er diesen Weg "forcieren", sagte Ruttenstorfer. Die Bundesregierung baut derzeit den Amtshelfer im Internet aus, mit dem künftig Behördenwege von zu Hause erledigt werden können. Derzeit sind darin umfassende Informationen über die verschiedensten Behördenweg abzurufen. (APA)