Wien - Der Nationalrat befasst sich mit der Beseitigung jeder Form von Diskriminierung von Frauen. Konkret handelt es sich um ein Fakultativprotokoll zur entsprechenden Konvention, die völkerrechtlich bereits mit 3. September 1981 und in Österreich mit 30. April 1982 in Kraft getreten ist. Als zusätzliches prozedurales Element soll nun eine Individualbeschwerde eingeführt werden. Außerdem soll ein Untersuchungsverfahren für Vertragsstaaten der Konvention in Fällen schwerer oder systematischer Konventionsverletzungen (zum Beispiel Beschneidung, Witwenverbrennung, Abtreibung von Mädchen) geschaffen werden. (APA)