Reinhold Mitterlehner wünscht sich ein "Umdenken"

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Wien - Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) hat am Montag ihr "10-Punkte-Programm" für Ein-Personen-Unternehmen (EPU) vorgestellt - und sich dabei überraschend stark vom Programm der Grünen beeinflussen lassen.

Bereits Mitte September hatte die Grüne Wirtschaft ihr 10-Punkte-Paket präsentiert. Und Reinhold Mitterlehner, stellvertretender Generalsekretär der Wirtschaftskammer, leugnet den Einfluss nicht: "Die Grundausrichtung ist die selbe, wir unterscheiden uns da nicht wesentlich", so Mitterlehner am Donnerstag. Die Wirtschaftskammer werde ihr 10-Punkte-Programm auch in die Koalitionsverhandlungen mit einbringen.

"Umdenken"

Generell müsse die Wirtschaftskammer umdenken, so Mitterlehner weiter. Die 150.000 EPUs machten bereits über 50 Prozent der Wirtschaftskammer-Mitglieder aus, Tendenz weiter steigend. "Wir müssen berücksichtigen, dass 50 Prozent anders denken", so Mitterlehner. Nicht nur die Zahl der EPUs steige noch immer, es gebe auch immer mehr Mischformen von Personen, die teilweise unselbstständig und teilweise selbstständig tätig seien.

Die Ein-Personen-Unternehmen bedürften auf Grund ihrer besonderen Situation - keine Unterstützung durch Mitarbeiter, überdurchschnittliche Arbeitsbelastung, hohe Kostenbelastung durch Sozialversicherungsträger und Einkommensteuer, mangelnde soziale Absicherung - einer besonderen Unterstützung, heißt es in den Informationsfoldern, die die Länderkammern aufliegen.

Arbeitslosenversicherung

Das 10-Punkte-Programm der Wirtschaftskammer lautet: Schaffung einer attraktiven Betriebsausfallsversicherung, Einrichtung einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung, Sechstelregelung auch für Einkommen von Unternehmen (d.h. begünstigte 6 Prozent-Besteuerung auch für Selbstständige analog der Besteuerung des 13. und 14. Gehaltes bei Unselbstständigen), Verbesserung der steuerlichen Situation von Personen mit Arbeitszimmer im Wohnungsverband, Beseitigung der Vorsteuerabzugsbeschränkungen bei Pkws, erleichterter Zugang zur Kleinstunternehmerregelung in der Gewerblichen Sozialversicherung (GSVG), verstärkte Förderung von Mikrofinanzierungen, Schaffung von Bildungskonten zur Förderung der individuellen Weiterbildung, Lohnnebenkostenbefreiung bei Aufnahme des ersten Mitarbeiters und steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten. (APA)