Der Untersuchungsausschuss ist eines der schärfsten und wichtigsten parlamentarischen Kontrollinstrumente und kann nur mit Mehrheitsbeschluss eingesetzt werden. Untersuchungsgegenstand kann nur die politische Verantwortung von Regierungsmitgliedern sein. Es gibt keine "offiziellen" Beschuldigten, kein Urteil, keine Strafe, nur einen Bericht mit Empfehlungen. Der Ausschuss erhebt Beweise, hört Auskunftspersonen und Sachverständige. Konsequenzen setzen kann nur der Nationalrat, etwa durch Mehrheits-Misstrauensantrag. (nim/DER STANDARD, Printausgabe, 31.10.2006)
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