Geschlechterpolitik
Kuwait: Weiterhin kein Wahlrecht für Frauen
Die Frauen werden jedoch weiterkämpfen
Kuwait - Kuwaitische Frauenrechtlerinnen
haben in ihrem Kampf für das Frauenwahlrecht eine Niederlage
erlitten. Das Oberste Gericht des islamischen Emirats stellte
vier von den Frauenrechtlerinnen angestrengte Fälle wegen
Verfahrensmängeln ein. Die Frauen kündigten am Dienstag jedoch
eine Fortsetzung ihres Kampfes an. Ziel ihrer Kampagne ist es,
das kuwaitische Wahlrecht für verfassungswidrig erklären zu
lassen. Während die Verfassung des Emirats Frauen und Männern
gleiche Rechte garantiert, schließt das Wahlrecht des Landes
Frauen vom aktiven und passiven Wahlrecht aus. Sie dürfen weder
wählen, noch dürfen sie sich wählen lassen. Kampf für ein ganz einfaches Recht
Einer der vier Fälle war von Rola el Daschti betrieben
worden, einer 36-jährigen Kuwaiterin, die in den USA promoviert
hat. "Es ist unglaublich", sagte sie am Dienstag. "Die USA
feiern heute ihren Unabhängigkeitstag, und wir kämpfen hier noch
immer für ein ganz einfaches Recht." Das Gerichtsverfahren sei
jedoch erst der Anfang, die Frauen würden weiterkämpfen, sagte
sie.
Im September kommt der Fall eines Kuwaiti vor Gericht, der
nach Aussage der Frauenrechtlerinnen allen Anforderungen des
Obersten Gerichtes genügen werde. Dann werde das Gericht
gezwungen sein, sich mit dem Inhalt ihrer Klage zu
beschäftigten, sagten die Frauenrechtlerinnen. Der Mann klage
gegen das Verzeichnis der Wahlberechtigten in seinem Wahlkreis.
Weil es den im Wahlkreis ansässigen Frauen nicht erlaubt sei,
sich einzuschreiben, widerspreche es den Vorschriften.
Die nächsten Wahlen auf nationaler und kommunaler Ebene
finden im Jahr 2003 statt. Kuwait besitzt als einziger
arabischer Golfstaat ein gewähltes Parlament. Zahlreiche Frauen
haben sich den Protesten der Frauenrechtlerinnen angeschlossen,
als sie sich im Februar nicht in die Wahllisten eintragen
durften.
Rechte weiterhin verfolgen
Das konservative Nationalparlament hat erst im November zwei
Anläufe gestoppt, Frauen volle politische Rechte zu gewähren. In
einem der beiden Fälle kam der Antrag von Staatsoberhaupt
Scheich Dschaber el Ahmed el Dschaber el Sabah. Gegen die
Ablehnung im Parlament bereiteten die Frauenrechtlerinnen
ebenfalls eine Klage vor, sagte Daschti, "wir werden unsere
Rechte verfolgen." (Reuters)