Berlin - Der deutsche Telekomkonzern MobilCom erwägt die Gründung einer Bank, um Handy-Kunden Kredite und die Verwaltung von Aktiendepots anzubieten. Dafür bräuchte das Unternehmen die Lizenz für eine Vollbank, denn nur diese dürfen nach Auskunft des deutschen Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen (BAKred) Einlagen von Kunden entgegennehmen, Kredite vergeben und Wertpapiere verwalten. Pro Jahr werden nach Angaben von BAKred-Sprecherin Sabine Lautenschläger zehn bis 20 Banklizenzen erteilt. Wer in Deutschland eine Bank eröffnen möchte, muss nach Angaben des Aufsichtsamts im Wesentlichen vier Kriterien erfüllen, die im Gesetz über das Kreditwesen vorgesehen sind. Der Bankgründer muss einen Geschäftsplan aufstellen über die Bankgeschäfte, die er betreiben will, die vorgesehen Mitarbeiterzahl und das in den nächsten drei Jahren zu erwartende Geschäftsvolumen. Mit diesem Geschäftsplan muss ein Antragsteller nachweisen, dass er das Bankgeschäft angemessen organisieren kann. Zweites Kriterium ist das erforderliche Anfangskapital. Es beträgt für das Einlagen- und Kreditgeschäft mindestens fünf Millionen Euro(68,8 Mill. S). Eine Bank braucht außerdem zwei fachlich geeignete Geschäftsleiter. "Es gilt das Vier-Augen-Prinzip", sagte Lautenschläger. Geeignet ist, wer in einer gleich ausgerichteten Bank wie das zu gründende Institut mindestens drei Jahre direkt unterhalb der Vorstandsebene gearbeitet hat. Viertes Kriterium ist die Anteilseignerkontrolle. Jeder Anteilseigner, der mehr als zehn Prozent der Bank hält, wird geprüft, ob er den Ansprüchen einer umsichtigen und soliden Führung eines Kreditinstituts genügt, wie Lautenschläger ausführte. (APA/Reuters)