Salzburg - Nur selten lässt sich bei Sozialprojekten der Nutzen für die öffentliche Hand derart direkt nachweisen wie bei der Delogierungsprävention. Die vor fünf Jahren gegründete Salzburger „Fachstelle für Gefährdetenhilfe“ hat allein vergangenes Jahr durch verhinderte Delogierungen das Sozialhilfebudget des Landes um rund 9,6 Millionen Schilling entlastet. Rechnet man die Landesförderung von etwa 3,5 Millionen ab, bleibt eine Nettoersparnis von rund 6,1 Millionen Schilling. Neben dem Land profitieren natürlich auch die Wohnbaugesellschaften von der Vermeidung einer Zwangsräumung. Die drohende Delogierung beginnt meist mit eher geringen Mietrückständen. In Salzburg liegt der durchschnittliche Rückstand aller 2600 Haushalte, die in den vergangen fünf Jahren die „Gefährdetenhilfe“ in Anspruch genommen haben, bei 19.000 Schilling. Kommen dann aber Gerichts- und Anwaltskosten hinzu, wächst die Summe rasch an. Dass etwa 45 Prozent aller Betroffenen Alleinerzieherinnen oder allein stehende Frauen sind, sagt viel über die Ursachen der Mietschulden: Karenz, (Langzeit-)Arbeitslosigkeit, prekäre Beschäftigungsverhältnisse, Scheidung gehören zu den häufigsten. Seit 1995 in Salzburg die für Österreich damals einmalige Beratungsstelle eingerichtet wurde, konnte mehr als 6000 Menschen der Hinauswurf aus der Wohnung erspart werden, so die stolze Bilanz der „Gefährdetenhilfe“. Seit der Mietrechtsnovelle 1999 muss übrigens das Gericht bei Einleitung eines Räumungsbescheides die zuständige Gemeinde informieren. Diese kann ihrerseits an eine soziale Einrichtung zwecks Unterstützung herantreten. In Salzburg gibt es inzwischen auch Außenstellen in Hallein, St. Johann und Zell am See. Das Angebot reicht von der Erstellung von Finanzplänen über Verhandlungen mit Vermietern, Anwälten und öffentlichen Stellen bis hin zur Rechtsberatung oder Hilfe bei der Abklärung von Ansprüchen im Bereich der Sozial- oder Wohnbeihilfe. (neu)