Wien - Ein Urteil des OGH (28.6.1989) in Österreich bezeichnet Sexarbeit als sittenwidrig. Dadurch ist es Frauen, die sexuelle Dienstleistungen anbieten, nicht möglich rechtsgültige Vereinbarungen zu schließen. In Deutschland hingegen bildet ein bundesweites Prostitutionsgesetz (2002 in Kraft getreten) die Grundlage für unselbstständige Arbeitsverhältnisse und der damit verbundenen sozialen Absicherung.

Der feministische Diskurs zum Thema ist durch diametral gegenüberstehende Positionen geprägt: Von einer völligen Ablehnung jedweder Form der Prostitution als Ausdruck der Gewalt und Unterdrückung im Patriarchat bis zur Position, dass die sexuelle Selbstbestimmung der Frau als zentrale Forderung gerade auch in diesem Bereich ihre Gültigkeit haben muss. Fraglich ist ob hier ein Dialog möglich ist.

Eine der Fragen, die sich dabei sofort stellt ist, warum findet der Diskurs in Österreich quasi unter Ausschluss von aktiven Sexarbeiterinnen statt? Denn gerade aus frauenpolitischer Sicht ist es wünschenswert, dass die, um die es geht, eingebunden sind.

Der Frage nach einer sprachsensiblen Herangehensweise zu dieser Thematik wird in einer Diskussionsveranstaltung nachgegangen, zu der die Frauen- und Gleichbehandlungssprecherin der SPÖ, Gabriele Heinisch-Hosek, einlädt:

"Sexarbeit – Dienstleistungen besonderer Art? Frauen zwischen Sittenwidrigkeit und sexueller Selbstbestimmung".

Im Rahmen von "16 Tage gegen Gewalt an Frauen" referieren und diskutieren folgende ExpertInnen:

  • Begrüßung und Einleitung Gabriele Heinisch-Hosek, AbgzNR, Frauen- und Gleichbehandlungssprecherin der SPÖ Statements
  • Anonym „Sexarbeit in Österreich, Bericht aus der Praxis“
  • Astrid Gruber (Touch and Sense) „Mein rechter, rechter Platz ist leer…“
  • Mag.a Eva van Rahden (Projektleiterin SOPHIE – BildungsRaum für Prostituierte) „Zwangsprostitution gibt es nicht“
  • Dr.in Lilian Hofmeister (Verfassungsrichterin) „Sexarbeit – Existenzsicherung für Frauen im Rahmen der Rechtsordnung?“
  • Mag.a Marie-Theres Prantner (Juristin) „Schweden, Deutschland, Österreich – ein Ländervergleich in Recht und Praxis“

    Anschließend Diskussion

    Im Anschluss besteht Gelegenheit zum Gespräch bei einem kleinen Imbiss.

    Ende der Veranstaltung 14:00 Uhr Der Vorweis der Einladung gilt in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis als Zutritts-berechtigung für das Parlamentsgebäude (BesucherInneneingang). (red)