Rauch-Kallat verschob daraufhin den Termin, an dem die Regelung in Kraft treten soll, von 1. Jänner auf 1. März 2007. Die Verordnung sieht folgende Maßnahmen vor:
- In Substitutionstherapie befindliche Suchtkranke erhalten spezielle Ausweise;
- Sofortige Übermittlung aller Dauer- und jetzt auch der Einzelrezepte für Substitutionsmittel an den Amtsarzt;
- Zentrales Register im Ministerium für alle Patienten in Drogenersatztherapie;
- Methadon beziehungsweise Buprenorphin ("Subutex") werden als "Mittel der ersten Wahl" bezeichnet. Ein Abweichen, speziell die Verschreibung von retardiertem Morphin ("Substitol"), hängt vom O.K. des Amtsarztes ab; bei HIV-Positiven, Schwangeren und unter 18-Jährigen ist zusätzlich eine Zweitmeinung bei einem anderen Facharzt einzuholen;
- Nur "brave" Patienten, also solche, die nicht rückfällig werden und einen Job vorweisen können, dürfen Drogenersatz für mehrere Tage aus der Apotheke mitnehmen.
- Aber auch für Ärzte sind neue Regeln geplant:
- Ärzte, die neu in die Drogensubstitutionstherapie einsteigen, müssen vorher eine Spezialausbildung von 40 Stunden absolvieren;
- Ärzte mit weniger als zwei Jahren Substitutionserfahrung haben für die Pflichtausbildung bis Dezember 2008 Zeit;
- Erfahrenere Ärzte benötigen 18 Stunden Ausbildung;
- Die Ärztekammer muss die Ausbildung ständig an neue Erkenntnisse anpassen.
Schon im Begutachtungsstadium der Verordnung hatte es massive Kritik von Drogenfachleuten gegeben. Zu repressiv, eine behördliche Einmischung in Behandlungsmethoden, hieß es. Außerdem gibt es gegensätzliche Meinungen zu den Substanzen. Von den rund 7000 Patienten in Österreich wird ein Drittel mit den nun "degradierten" retardierten Morphinen behandelt. Hans Schober vom Verein für Drogenfachleute (ÖVdF) befürchtet, dass viele Patienten die Behandlung abbrechen, wenn sie das (besser verträgliche, aber teurere) Substitol nicht mehr erhalten.