Der Verfassungsgerichtshof hat in einer Gesetzesprüfung entscheidende Passagen des alten Übernahmegesetzes für verfassungswidrig erklärt
Redaktion
Wien - Der Verfassungsgerichtshof hat in einer Gesetzesprüfung entscheidende Passagen des alten Übernahmegesetzes für verfassungswidrig erklärt. Die Höchstrichter gaben, wie Anwalt Vitus Eckert berichtet, der von ihm vertretenen Fries-Gruppe Recht. Deren ursprüngliche Beteiligung von 25,6 Prozent an Böhler-Uddeholm war von der Übernahmekommission als kontrollierende Beteiligung eingestuft worden, die ein Pflichtangebot für alle BU-Aktien auslösen könnte. Laut VfGH war die Definition einer Kontrollbeteiligung im Gesetz zu vage; dadurch musste ein Investor ständig fürchten, zu einem teuren Abfindungsangebot gezwungen zu werden.
Das Gesetz wurde Anfang des Jahres bereits auf eine Weise novelliert, die das VfGH-Urteil bereits vorwegnimmt. Seither kann erst bei mehr als 26 Prozent von einer kontrollierenden Beteiligung gesprochen werden. Die Novelle hat den Handlungsspielraum der Übernahmekommission entscheidend eingeschränkt. (ef, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 10.11.2006)
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