Wien - Hans-Peter Martin befürchtet im Fall einer Wahlanfechtung einen möglichen "Märtyrereffekt" für das BZÖ. Der Grund: Eine Anfechtung der Listenauszählung, also der Tatsache, dass die Stimmen des BZÖ in Kärnten mit denen auf Bundesebene zusammengezählt wurden, hätte höchstwahrscheinlich keine Neuauszählung der Stimmen zu Folge, sondern eine Wahlwiederholung. "Politisch könnte bei Neuwahlen der Schuss dann nach hinten los gehen," meine Martin am Donnerstag gegenüber der APA.

Er befürchtet, das BZÖ könnte sich in einem neuerlichen Wahlkampf zum "Märtyrer" hochspielen. Damit würde der EU-Parlamentarier aber genau das Gegenteil von dem erreichen, worauf er mit einer Wahlanfechtung eigentlich abzielen wollte: das BZÖ aus dem Nationalrat zu katapultieren.

"Ich hoffe, dass auch die KPÖ, dieses Risiko bei ihrem weiteren Vorgehen berücksichtigt", so Martin. Er selbst habe sich aber nicht nur aus diesen Überlegungen gegen die Wahlanfechtung entschieden. Seine Juristen hätten ihm von einer Klage gegen die Listenauszählung abgeraten - die Chancen beim VfGH (Verfassungsgerichtshof) durchzukommen, hatten sie bei weit unter 50 Prozent prognostiziert. Außerdem wolle Martin den beiden Großparteien keine billige Ausrede für Neuwahlen liefern.

Keine Angaben wollte der EU-Parlamentarier gegenüber der APA zu den Vorwürfen bezüglich Regelwidrigkeiten bei den Sekretariatszulagen machen. Seit die EU-Betrugsbekämpfungsbehörde OLAF vor einigen Wochen die Betrugsvorwürfe an die Staatsanwaltschaft Wien übermittelt hat, wartet diese auf eine Reaktion. Martin gab an, noch "in diesem Jahr" eine Stellungnahme übermitteln zu wollen. (APA)