Wien - Hans-Peter Martin befürchtet im Fall einer
Wahlanfechtung einen möglichen "Märtyrereffekt" für das BZÖ. Der
Grund: Eine Anfechtung der Listenauszählung, also der Tatsache, dass
die Stimmen des BZÖ in Kärnten mit denen auf Bundesebene
zusammengezählt wurden, hätte höchstwahrscheinlich keine
Neuauszählung der Stimmen zu Folge, sondern eine Wahlwiederholung.
"Politisch könnte bei Neuwahlen der Schuss dann nach hinten los
gehen," meine Martin am Donnerstag gegenüber der APA.
Er befürchtet, das BZÖ könnte sich in einem neuerlichen Wahlkampf
zum "Märtyrer" hochspielen. Damit würde der EU-Parlamentarier aber
genau das Gegenteil von dem erreichen, worauf er mit einer
Wahlanfechtung eigentlich abzielen wollte: das BZÖ aus dem
Nationalrat zu katapultieren.
"Ich hoffe, dass auch die KPÖ, dieses Risiko bei ihrem weiteren
Vorgehen berücksichtigt", so Martin. Er selbst habe sich aber nicht
nur aus diesen Überlegungen gegen die Wahlanfechtung entschieden.
Seine Juristen hätten ihm von einer Klage gegen die Listenauszählung
abgeraten - die Chancen beim VfGH (Verfassungsgerichtshof)
durchzukommen, hatten sie bei weit unter 50 Prozent prognostiziert.
Außerdem wolle Martin den beiden Großparteien keine billige Ausrede
für Neuwahlen liefern.
Keine Angaben wollte der EU-Parlamentarier gegenüber der APA zu
den Vorwürfen bezüglich Regelwidrigkeiten bei den Sekretariatszulagen
machen. Seit die EU-Betrugsbekämpfungsbehörde OLAF vor einigen Wochen
die Betrugsvorwürfe an die Staatsanwaltschaft Wien übermittelt hat,
wartet diese auf eine Reaktion. Martin gab an, noch "in diesem Jahr"
eine Stellungnahme übermitteln zu wollen. (APA)