Geschlechterpolitik
EuGH befindet automatische Bevorzugung von Frauen unzulässig
Objektive Beurteilung muss gewährleistet werden
Luxemburg/Brüssel - Die schwedischen Rechtsvorschriften, die
eine automatische Bevorzugung von Frauen beim Zugang zum öffentlichen
Dienst auch dann vorsehen, wenn ihre Qualifikation nicht der von
Männern entspricht, verstoßen gegen das Gemeinschaftsrecht, urteilte
der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag.
Hingegen verstoße es nicht gegen Gemeinschaftsrecht, Frauen bei
gleicher Qualifikation für Postenbesetzungen im öffentlichen Dienst
zu bevorzugen, wenn dies zur Herstellung eines Gleichgewichts
zwischen den Geschlechtern diene. Allerdings müsse eine objektive
Beurteilung jeder einzelnen Bewerbung unter Berücksichtigung der
besonderen persönlichen Lage aller Bewerber gewährleistet sein. Es
dürfe nicht zu einer automatischen unbedingten Bevorzugung kommen,
sprach der EuGH.
Der Anlass für das EuGH-Urteil war die Besetzung eines
Professorenpostens an der Universität von Göteborg. Nachdem die
erstgereihte Frau Destouni ihre Kandidatur zurückgezogen hatte, war
der drittgereihten Frau Fogelqvist der Posten angeboten worden,
obwohl sie nach Auffassung der Jury erheblich schlechter qualifiziert
war als der zweitgereihte Herr Anderson. Das vollständige Urteil ist
am Nachmittag im Internet auf der Adresse
www.curia.eu.int
abrufbar. (Reuters)