Luxemburg/Brüssel - Die schwedischen Rechtsvorschriften, die eine automatische Bevorzugung von Frauen beim Zugang zum öffentlichen Dienst auch dann vorsehen, wenn ihre Qualifikation nicht der von Männern entspricht, verstoßen gegen das Gemeinschaftsrecht, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag. Hingegen verstoße es nicht gegen Gemeinschaftsrecht, Frauen bei gleicher Qualifikation für Postenbesetzungen im öffentlichen Dienst zu bevorzugen, wenn dies zur Herstellung eines Gleichgewichts zwischen den Geschlechtern diene. Allerdings müsse eine objektive Beurteilung jeder einzelnen Bewerbung unter Berücksichtigung der besonderen persönlichen Lage aller Bewerber gewährleistet sein. Es dürfe nicht zu einer automatischen unbedingten Bevorzugung kommen, sprach der EuGH. Der Anlass für das EuGH-Urteil war die Besetzung eines Professorenpostens an der Universität von Göteborg. Nachdem die erstgereihte Frau Destouni ihre Kandidatur zurückgezogen hatte, war der drittgereihten Frau Fogelqvist der Posten angeboten worden, obwohl sie nach Auffassung der Jury erheblich schlechter qualifiziert war als der zweitgereihte Herr Anderson. Das vollständige Urteil ist am Nachmittag im Internet auf der Adresse www.curia.eu.int abrufbar. (Reuters)