Wien - Fünf von 72 im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktkontrolle untersuchten Hirseproben wurden wegen des Nachweises von giftigem Stechapfelsamen beanstandet. Rückholaktionen wurden eingeleitet beziehungsweise bereits abgeschlossen. Das gab das Gesundheitsministerium in einer Aussendung bekannt.

Häufung von Funden

Das Ressort hatte die Kontrollen durchgeführt, nachdem innerhalb weniger Monate bereits fünf Mal einzelne Chargen von Hirseprodukten unterschiedlicher Hersteller wegen darin enthaltener Stechapfelsamen aus dem Handel genommen werden mussten. Das Ministerium hat für die Verunreinigung einen Grenzwert von drei Stechapfelsamen pro Kilogramm Hirse definiert.

Qualitätssichernde Maßnahmen

Weiters hat das Gesundheitsministerium eine Sitzung mit den beteiligten Verkehrskreisen (Wirtschaftskammer, Landwirtschaftskammer, Arbeiterkammer und AGES) einberufen, um qualitätssichernde Maßnahmen abzustimmen. Die Sitzungsteilnehmer einigten sich auf folgende Maßnahmen:

1. Die Lebensmittelunternehmer bekennen sich zu qualitätssichernden Maßnahmen auf allen Stufen der Lebensmittelkette. 2. Stechapfelsamen werden im Rahmen der Eigenkontrolle berücksichtigt. 3. Kann im Zuge von Reinigungsmaßnahmen oder anderen qualitätssichernden Maßnahmen das Ziel (Einhaltung des Grenzwertes) nicht erreicht werden, wird eine chargenweise Kontrolle durchgeführt. 4. Im Rahmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion wird zur Vorbereitung der nächsten Ernte eine intensive flächendeckende Beratung aller Betriebe stattfinden und ergänzend die Möglichkeit von Vertragsanbau geprüft werden. 5. Die Schwerpunktaktion im Rahmen der amtlichen Kontrolle wird fortgeführt. Die Wirksamkeit der vereinbarten Maßnahmen wird nach Vorliegen weiterer Ergebnisse verifiziert. (APA/red)