Das Finanzministerium, die zuständige Rechtsaufsicht, habe der FMA betreffende Stellungnahmen der Finanzprokuratur und des Verfassungsdiensts des Bundeskanzleramts (BKA) übermittelt. Darin werde bezweifelt, dass der Ausschuss Unterlagen der FMA, die dem Amtsgeheimnis unterliegen, direkt anfordern könne. Das Finanzministerium selber habe sich einer rechtlichen Wertung enthalten, sondern nur die Stellungnahmen übermittelt, unterstrich der FMA-Sprecher.
Bankgeheimnis
Die FMA habe den Vorsitzenden des Bankenausschusses, Martin Graf (FPÖ), darüber informiert und um eine Aussprache mit den Fraktionsführern und dem Verfahrensanwalt gebeten. Diese finde am Donnerstag um 10 Uhr statt. Dabei werde diskutiert, welche Akten die FMA übermitteln müsse. "Wir haben das Bankgeheimnis zu wahren und die Rechte Dritter", so Grubelnik.
Der FMA-Vorstand gehe heute zum Ausschuss mit einer ersten Lieferung von Unterlagen, die aus FMA-Sicht unproblematisch seien. Seit Donnerstag vergangener Woche werde bei der FMA von morgens bis abends kopiert. "100.000 und mehr Seiten müssen kopiert werden, und bankgeheimnisrelevante Information muss ausgelackt werden", sagte Grubelnik.