Dem Mittelstand drohten durch IFRS-Bilanzierung erhebliche Mehrkosten, denn die bisher von vielen Unternehmen aufgestellte einheitliche Handels- und Steuerbilanz wäre dann nicht mehr möglich.
Keine verbindliche Vorschreibung
Keinesfalls dürften die IFRS für kleine und mittlere Unternehmen von der EU-Kommission verbindlich vorgeschrieben werden, so das Ergebnis der gemeinsamen Brüsseler Herbsttagung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und der Bundessteuerberaterkammer (BStBK).
Die Zielsetzung von Internationalen Rechnungslegungsstandards liege in der Vermittlung entscheidungsrelevanter Informationen für Investoren, hingegen diene der handelsrechtliche Jahresabschluss vor allem der Kapitalerhaltung, der Ausschüttungsbemessung und dem Gläubigerschutz. Außerdem stelle er die Basis der steuerlichen Gewinnermittlung dar, begründet Brogyanyi.
Hohe Anforderungen