Erster Meilenstein
Auch der so genannte Erste Meilenstein (Verpflichtung der Eurofighter GmbH nach einem Jahr Vertragsabschlüsse von einer Mrd. Euro vorzulegen) wurde demnach "unstrittig erreicht". Das zuständige Wirtschaftsministerium zeigte sich über den Bericht erfreut, die Opposition blieb bei ihrer Kritik.
Überprüft wurde in Großteil der vom Wirtschaftsministerium für den Zeitraum von 2002 bis 2004 mit rund 455 Mio. Euro (zum Teil erst vorläufig) angerechneten Gegengeschäfte. Der RH gelang bei 16 von 22 Gegengeschäften in Wert von 277 Mio. Euro zu gleich lautenden und in vier Fällen zu abweichenden Bewertungen. In zwei Fällen "konnte die Berechnung des Ministeriums nicht nachvollzogen werden", heißt es in dem Bericht. Der RH kam insgesamt auf 30 Mio. Euro weniger.
"Kaum inhaltliche Kontrolle"
Größere Probleme stellte der Rechnungshof beim Anrechnungsverfahren fest: "Die Kriterien für die Anrechnung als Gegengeschäft erwiesen sich als nur bedingt umsetzbar, enthielten erhebliche Interpretationsspielräume und gestalteten das Anrechnungsverfahren des Wirtschaftsministeriums aufwendig." Die Gegengeschäftsbestätigungen "ließen allenfalls eine Plausibilitätskontrolle, aber kaum inhaltliche Kontrollen zu", so der RH. Das Anrechnungsverfahren sei zeitaufwendig gewesen und "erwies sich als verbesserungsbedürftig".
Kritik übten die Prüfer auch an einer Vereinbarung über die Anrechenbarkeit von Vorleistungen vor In-Kraft-Treten des Gegengeschäftsvertrags. Diese sei "intransparent und missverständlich", der RH konnte "die Anrechnung der Vorleistungen nur zum Teil nachvollziehen". Bemängelt wird auch, dass im Vertrag neben den Offsets (Gegengeschäfte) und den semidirekten Gegengeschäften auch "indirekte" Geschäfte zulässig sind. "Das weite Feld möglicher Geschäftspartner lässt sich zwar im Zuge des Anrechnungsverfahrens strategisch nützen, bringt aber auch vielfältige Interpretationsprobleme mit sich." Zudem seien die "mannigfachen Verflechtungen" zwischen den Unternehmen "kaum überschaubar".
"Unzureichend"
Bei den Anrechnungskriterien ortete der RH "unpräzise Begriffe" und kritisiert "das Fehlen operationaler Inhalte". Die für die Gegengeschäftsbestätigungen verwendeten Formulare bezeichnet er "unter kontrolltechnischen Gesichtspunkten als unzureichend".
Aus Sicht der Regierung positiv vermerkt wurde, dass das angepeilte Kompensationsvolumen von vier Mrd. Euro "wahrscheinlich" erreicht werden dürfte. Erleichtert wird das dadurch, dass Österreich den Erfüllungszeitraum von derzeit 15 Jahren von sich aus verlängern kann "und die Erfüllung erforderlichenfalls positiv beeinflussen kann", so der RH. Den so genannten Ersten Meilenstein sieht der RH als "erreicht" an, weist aber auf die "mangelnde Sorgfalt" bei dessen Überprüfung hin.
Ministerium freut sich
Das Wirtschaftsministerium reagierte auf den Bericht erfreut. Der RH habe bestätigt, "dass es sich bei den Gegengeschäften um reale Geschäfte" auf der Basis des Vertrages handle. ÖVP-Rechnungshofsprecher Hermann Gahr sah die Kritik der Opposition in den vergangen Jahren "in Luft aufgelöst" und forderte vom Grünen Wirtschaftssprecher Werner Kogler, seinem Kollegen Peter Pilz und SPÖ-Rechnungshofsprecher Günther Kräuter sogar eine Entschuldigung dafür.