Vorgaben
Die EU-Richtlinie schreibt vor, bis Ende 2005 alle zusammenhängenden Siedlungsgebiete mit mehr als 2.000 Einwohnern an eine Kanalisation und eine zugehörige Kläranlage anzuschließen. Darüber hinaus müssen die Kläranlagen die in der Richtlinie enthaltenen Vorgaben hinsichtlich der Reinigungsleistung erfüllen.
Der Anschlussgrad an die öffentliche Kanalisation beträgt in Österreich derzeit laut Pröll knapp 90 Prozent und ist damit etwa um vier Prozent höher als im Jahr 2000. Die Abwässer werden in rund 1.500 kommunalen Abwasserreinigungsanlagen behandelt. Knapp die Hälfte des behandelten Abwassers stammt aus privaten Haushalten, der Rest sind Abwässer aus dem Fremdenverkehr bzw. industrielle und gewerbliche Abwässer. Dadurch können in Österreich in Summe 96 Prozent der organischen Schmutzfracht, 77 Prozent der Stickstofffracht und 88 Prozent der Phosphorfracht entfernt werden.
Phosphor und Stickstoff reduziert
"Österreich erfüllt damit als einer der ersten EU-Mitgliedsstaaten im gesamten Staatsgebiet die Anforderungen der Richtlinie für besonders empfindliche Gebiete, wonach die Gesamtbelastung aus allen kommunalen Kläranlagen von Phosphor und Stickstoff um mindestens 75 Prozent reduziert werden muss", so Pröll.