Eisenstadt - Der am Dienstag im Landesgericht Eisenstadt wegen dreifachen Mordes zu lebenslänglicher Haft verurteilte Burgenländer Rudolf Z. will gegen die Entscheidung mit Rechtsmitteln vorgehen. Der 46-Jährige, den ein Schwurgericht im Prozess um den Amoklauf von Potzneusiedl im April 2005 in erster Instanz schuldig gesprochen hat, legte über seinen Anwalt Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung ein, teilte das Landesgericht am Freitag auf APA-Anfrage mit.

OGH entscheidet

Der Fall geht nun an den Obersten Gerichtshof (OGH). Sollte das Gericht der Nichtigkeitsbeschwerde stattgeben, könne es das Verfahren erneuern, die Folge wäre ein neuer Prozess. Werde die Nichtigkeitsbeschwerde verworfen, könne der OGH selbst über das Strafausmaß entscheiden oder den Akt dazu an das Oberlandesgericht Wien abtreten.

Bei der Bluttat, die sich am 23. April vergangenen Jahres ereignete, wurden die Schwester des 46-Jährigen sowie die Sachwalterin seiner demenzkranken Mutter und ihre aus der Slowakei stammende Pflegerin laut Anklage mit gezielten Pistolenschüssen getötet. In dem zweitägigen Prozess wurde der Angeklagte von den Geschworenen einstimmig der Tat schuldig gesprochen, das Gericht sah hinsichtlich des Strafausmaßes keine Milderungsgründe. (APA)