München - Der Präsident des Berliner Verfassungsgerichtshofs, Helge Sodan, hält nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Focus" die geplante Gesundheitsreform in Deutschland in mehreren Punkten für verfassungswidrig. Unter anderem rüge er, dass die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern in gesetzlichen Kassen künftig auch über Steuern finanziert werden solle, während Privatversicherte weiter Prämien für Kinder zahlen müssten. Das Ministerium erklärte, die Einwände seien nicht stichhaltig.

Im Widerspruch zum Gleichheitsgrundsatz

"Der Staat ist grundsätzlich zur Förderung aller Kinder verpflichtet, unabhängig von der Art ihres Krankenversicherungsschutzes", zitierte das Blatt aus der Stellungnahme Sodans, der auch Direktor des Deutschen Instituts für Gesundheitsrecht ist. Die Reform verstoße gegen den Schutz der Familie und den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz. Sodan warnte auch vor schwerwiegenden Konsequenzen für die Grundrechte der Privatversicherer und ihrer Kunden durch die geplanten Neuregelungen für die private Krankenversicherung.

Ministeriumssprecher Klaus Vater erklärte dazu, die Kritik des Staatsrecht-Professors Sodan "ist hinfällig". Das deutsche Bundesverfassungsgericht habe dem Gesetzgeber einen sehr weiten Spielraum gegeben, um die Krankenversicherung zu ordnen und für die Menschen sicher zu machen. "Die Einwände von Professor Sodan sind geprüft und schon vor Wochen als nicht stichhaltig verworfen worden", sagte Vater. (APA/AP)