München - Der Präsident des Berliner
Verfassungsgerichtshofs, Helge Sodan, hält nach einem Bericht des
Nachrichtenmagazins "Focus" die geplante Gesundheitsreform in
Deutschland in mehreren Punkten für verfassungswidrig. Unter anderem
rüge er, dass die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern in
gesetzlichen Kassen künftig auch über Steuern finanziert werden
solle, während Privatversicherte weiter Prämien für Kinder zahlen
müssten. Das Ministerium erklärte, die Einwände seien nicht
stichhaltig.
Im Widerspruch zum Gleichheitsgrundsatz
"Der Staat ist grundsätzlich zur Förderung aller Kinder
verpflichtet, unabhängig von der Art ihres
Krankenversicherungsschutzes", zitierte das Blatt aus der
Stellungnahme Sodans, der auch Direktor des Deutschen Instituts für
Gesundheitsrecht ist. Die Reform verstoße gegen den Schutz der
Familie und den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz. Sodan warnte
auch vor schwerwiegenden Konsequenzen für die Grundrechte der
Privatversicherer und ihrer Kunden durch die geplanten Neuregelungen
für die private Krankenversicherung.
Ministeriumssprecher Klaus Vater erklärte dazu, die Kritik des
Staatsrecht-Professors Sodan "ist hinfällig". Das deutsche
Bundesverfassungsgericht habe dem Gesetzgeber einen sehr weiten
Spielraum gegeben, um die Krankenversicherung zu ordnen und für die
Menschen sicher zu machen. "Die Einwände von Professor Sodan sind
geprüft und schon vor Wochen als nicht stichhaltig verworfen worden",
sagte Vater. (APA/AP)