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Foto: APA/Robert Jäger
Wien - Um rasche Klärung der sensiblen Situation der Mieter und Käufer von Immobilienprojekten des insolventen Wohnbauunternehmens SEG GesmbH will sich die Standesvertretung der Bauträger, der Fachverband der Immobilienberufe, bemühen. "Mieter sind von dem laufenden Konkursverfahren nahezu gänzlich unbetroffen", meinte Fachverbandsobmann Thomas Malloth am Montag in einer Aussendung.

Aufgrund der bisher vorliegenden Informationen darf laut Fachverband davon ausgegangen werden, dass der Konkurs zwar zum vorübergehenden Stillstand von Projekten führt, diese aber nach Sichtung der Lage fortgeführt werden können. Der Fachverband rät, bestehende Verträge nicht ad hoc aufzukündigen, allfällige Forderungen aber sicherheitshalber beim Masseverwalter Richard Proksch anzumelden und gegebenenfalls die Hilfe eines Gläubigerschutzverbandes in Anspruch zu nehmen. Für Mietfragen oder Fragen zum aktuellen Projektfortschritt empfiehlt der Fachverband ebenfalls, sich direkt an den Masseverwalter oder an die SEG GesmbH zu wenden.

Absicherung

Besitzer und Erwerber von SEG Projekten würden dank der in Österreich herrschenden strengen Konsumentenschutzregelungen für Bauträgerverträge (Bauträgervertragsgesetz) weitestgehend abgesichert. Kundengelder, die in die Bauvorhaben investiert wurden, stehe jeweils ein entsprechender Baufortschritt gegenüber. So sollte zumindest ein Schaden für die Käufer abgewendet sein.

Der Fachverband sei bemüht, über die einzelnen Bauvorhaben konkretere Informationen zu erhalten, um den jeweiligen Status beurteilen zu können. Allgemein gültige Rechtsauskünfte, die Antworten auf häufig gestellte Fragen und projektbezogene Informationen können über die Info-Hotline 0800-221 223 (Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr) oder über die Webseite des Fachverbandes www.wkimmo.at, bzw. über hotline@wkimmo.at bezogen werden. Auf der Webseite finden Betroffene unter anderem detaillierte Auskunft über mögliche Auswirkungen und Verhaltensregeln für Finanzierungsbeiträge im Rahmen von Mietverträgen, laufende Mietverhältnisse, Mietaufkündigung, Wohnungseigentum im Bau, Wohnungseigentum bezogen (jedoch noch nicht im Grundbuch) und Gewährleistungsansprüche. (APA)