Wien - Kurz vor seinem Abgang will Verkehrsminister Hubert Gorbach (B) die Lärmschutzvorgaben für Autobahnen entschärfen. Voraussichtlich schon in den nächsten Tagen will der scheidende Minister eine entsprechende Dienstanweisung an die Autobahngesellschaft Asfinag erteilen. Demnach soll die Asfinag in Zukunft in mehr Fällen als bisher Lärmschutzfenster statt teure Lärmschutzwände einsetzen dürfen. Der Autobahngesellschaft bringt das dem Vernehmen nach eine jährliche Entlastung von mehr als 60 Mio. Euro.
Gorbach erklärte, die Vorgaben würden derzeit auf ihre Wirtschaftlichkeit überprüft. Der Anrainer- und Umweltschutz müsse aber gewahrt bleiben.
Grenzwerte für Lärmschutzwände
Die bisher geltende Dienstanweisung des seinerzeitigen ÖVP-Wirtschaftsministers Hannes Farnleitner stammt aus dem Jahr 1999. Farnleitner hatte damals ebenfalls kurz vor seinem Abgang die Grenzwerte, deutlich verschärft und die Grenzwerte um 5 Dezibel heruntergesetzt. Seither gilt: Wenn bei einem Haus an einer bestehenden Autobahn tagsüber über 60 Dezibel oder nachts über 50 dB gemessen werden, müssen nachträglich Lärmschutzwände aufgestellt werden. Bei neuen Autobahnen gelten als Grenzwerte 55 bzw. 45 dB.
Kosten verzehnfacht
Eine Senkung der Belastung um 3 dB senkt die subjektiv empfundene Lärmbelastung um ein Drittel, 10 dB weniger bedeuten eine Halbierung der Lautstärke. Die Kosten der Asfinag für Lärmschutzmaßnahmen haben sich seit der Neuregelung mehr als verzehnfacht. Lagen die jährlichen Aufwendungen 1999 noch bei 8 Mio. Euro sollen, es heuer 111,7 Mio. Euro werden.
Auch wenn die jetzige Grenzwerte im europäischen Vergleich zu den schärfsten gehören, denkt man im Verkehrsministerium offenbar nicht an eine neuerliche Senkung. Stattdessen will das Ressort bei den vorgegebenen Maßnahmen ansetzen. Nach der bisherigen Regelung erachtet der Bund den Bau von Lärmschutzwänden auch dann noch als wirtschaftlich vertretbar, wenn die dafür aufzuwendenden Kosten das Sechsfache der Kosten für Lärmschutzfenster nicht übersteigen.
Auswirkungen<> Im Umkehrschluss heißt das, dass Häuser, die sich weiter entfernt von der Autobahn befinden, bei Überschreitung der Grenzwerte zukünftig nur noch Anspruch auf Lärmschutzfenster haben werden. Denn: Je weiter ein Haus von der Autobahn entfernt steht, desto länger und damit umso teurer ist die notwendige Lärmschutzwand. Ein Quadratmeter Lärmschutzwand kostet rund 150 Euro. Kommt die Neuregelung wie geplant, sollen die jährlichen Lärmschutzkosten nach Schätzungen aus der Autobahngesellschaft auf 40 Mio. Euro sinken.
Kostensenkung
Insgesamt waren zu Ende 2005 schon rund 850 km und damit fast 40 Prozent des heimischen Autobahnnetzes mit Lärmschutzwänden verbaut. Allein im vergangenen Jahr hat die Asfinag 70 Kilometer an solchen Wänden errichtet. Für die Autobahngesellschaft ist das eine finanzielle Zusatzbelastung. Von heuer 10 Mrd. Euro sollen die Schulden der Autobahngesellschaft durch hohe Baukosten im Jahr 2010 auf 11,6 Mrd. Euro steigen. Einige Bauprojekte müssen deshalb womöglich verschoben werden.