Mit dem von Österreich vorgeschlagenen Abkommen sollten geheime Auslieferungen von Terrorverdächtigen auch ohne die Menschenrechtsgarantien bilateraler Auslieferungsabkommen ermöglicht werden. Die Praxis der "Überstellungen" steht in Widerspruch zum Artikel 6 des EU-Vertrages und zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Das EU-Parlament untersuchte in den vergangenen Monaten Vorwürfe, wonach der US-Geheimdienst CIA in den Mitgliedstaaten der EU Personen rechtswidrig festgehalten und in Drittländer überstellt haben soll.
"Es sieht danach aus, dass der österreichische Vorsitz der illegalen Praxis der Überstellung von Terrorverdächtigen einen legalen Anstrich verleihen wollte", sagt das niederländische Mitglied des CIA-Ausschusses, die Europaabgeordnete Kathalijne Buitenweg.
Zum Zeitpunkt der Verhandlungen im Mai dieses Jahres hatte es zwischen der EU und den USA heftige Kontroversen über angebliche, vom CIA geführte Lager in Rumänien und Polen gegeben. Bellinger hatte sich auf der Sitzung in Wien über die "zunehmend hysterischen Debatten in Europa" beklagt. Bellinger sprach weiters von der Gefahr, dass die Untersuchungen von Europarat und Europäischem Parlament die Zusammenarbeit zwischen den USA und der EU behindern könnten.
Sicherheitsklauseln
Der österreichische Vorsitz wollte von seinem amerikanischen Verhandlungspartner "angemessene Sicherheitsklauseln" für die menschenrechtskonforme Behandlung der Inhaftierten verlangen: "Die Überstellungen sollten so weit wie möglich der Auslieferungspraxis entsprechen, aber es sei nicht immer möglich, den Abschluss von Auslieferungsabkommen abzuwarten", heißt es im Sitzungsprotokoll. Buitenweg kritisiert, dass der österreichische Vorsitz sich mit "diplomatischen Garantien" zufrieden geben wollte, dass die Inhaftierten nicht gefoltert werden würden. US-Verhandler Bellinger hat, soweit aus dem Protokoll ersichtlich, die von Österreich geforderten Garantien, nicht zugesagt. "Die USA müssten darüber nachdenken."