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EU-Kommission, Parlament und Mitgliedstaaten haben sich auf die namentliche Nennung aller Empfänger von EU-Geldern geeinigt. Neben Förderungen in Landwirtschaft, Gewerbe und Forschung werden auch die Gehälter in der Kommission veröffentlicht.

Österreich hat sich bisher gegen diese "Transparenzinitiative" ausgesprochen, am vergangenen Dienstag hat aber Finanzminister Karl-Heinz Grasser im Rat der Finanzminister letztlich zugestimmt.

Landwirtschaftssektor

Besonders der Landwirtschaftssektor hatte das Entstehen einer "Neidgesellschaft" befürchtet, wenn auch die Empfänger kleinerer Beträge publik gemacht würden. Doch das scheint nun ausgeräumt zu sein: "Diese Regelung gilt für alle, deswegen haben sich unsere Bedenken zerstreut," sagte Gerhard Popp, Sprecher von Landwirtschaftsminister Josef Pröll, zum Standard. Allerdings sei die Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen, da die Einigung auf EU-Ebene noch einiger Durchführungsverordnungen bedürfe und sich dann erst weisen werde, ob kleinere Empfänger entsprechend geschützt würden.

Namentlich oder nicht

Österreich setzt sich dem Vernehmen nach dafür ein, dass bei Förderungen von weniger als 5000 Euro pro Jahr nicht der Empfänger namentlich genannt werden muss.

Die Regelung tritt am 1. Mai 2007 in Kraft. Die Empfänger von Hilfen aus den Strukturfonds müssen 2008 erstmals veröffentlicht werden, bei landwirtschaftlichen Hilfen werden 2009 erstmals die Förderungen für 2008 veröffentlicht werden. Die EU wird eine eigene Internetseite dafür einrichten, die dann auf die Seiten der einzelnen Länder verweisen wird. Auch widmungsfremde Verwendung und krimineller Missbrauch von EU-Geldern wird in Zukunft an den Pranger gestellt. (Michael Moravec aus Brüssel, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 1.12.2006)