Fellner zum Standard: "Wenn sich ein Angehöriger einer zu pflegenden Person oder diese selbst sich tatsächlich bei den zuständigen Behörden, insbesondere bei der Gebietskrankenkasse melden sollte, wird er oder sie überrascht sein, dass er oder sie trotz der 'Amnestie für illegale Pflege' die Abgaben - soweit sie nicht verjährt sind - zu entrichten hat. Auch die Durchführung eines Finanzstrafverfahrens ist zu gewärtigen."
Der auf Steuerfragen spezialisierte Experte und ehemalige Hofrat am Verwaltungsgerichtshof sieht einen "fürchterlichen Etikettenschwindel" und erinnert daran, dass bei früheren Amnestie-Aktionen, etwa im Steuerrecht, immer auch ein Nachlass von Abgaben verbunden war.
Pflegefall haftet
Bei der Pflege aber gelte: "Auch bei Inanspruchnahme der im Gesetzesentwurf vorgesehenen Pflege-Strafamnestie wird die zu pflegende Person und ebenso die pflegenden Personen die Steuer- und Haftungsschuld betreffend Lohnsteuer und sonstige lohnabhängigen Abgaben treffen."