Es sei damit an Steger gelegen, alle Dokumente zu übermitteln, er habe Pilz nichts "zuspielen" brauchen, denn Grasser habe die Kartons nicht kontrolliert, so Lepuschitz und: "Entweder die Aussagen von Pilz sind parteipolitisch motiviert oder falsch wiedergegeben, oder Steger hat sich parteipolitisch motiviert geäußert." Im Ministerium habe Steger jedenfalls erklärt, die Aktenkisten ordnungsgemäß übergeben zu haben, sagte Lepuschitz und kündigte für Montag ein klärendes Gespräch mit dem Sektionschef an.
Disziplinarverfahren gerechtfertigt
Das Finanzministerium hat die Einleitung des Disziplinarverfahrens gegen Sektionschef Gerhard Steger mit dem Beamtendienstrechtsgesetz gerechtfertigt. In einer Aussendung am Freitag hielt das Finanzministerium fest, dass das "Beamtendienstrechtsgesetz den Dienstvorgesetzten verpflichte, bei jedem begründeten Verdacht einer Dienstpflichtverletzung, die zur vorläufigen Klarstellung des Sachverhaltes erforderlichen Erhebungen zu pflegen, und sodann unverzüglich Disziplinaranzeige an die weisungsfreie Disziplinarkommission zu erstatten"
"Dienstpflichtverletzung