Das Gericht ging davon aus, dass der 20-jährige Azzouz Anschläge auf Politiker und auf das Gebäude des Inlandsgeheimdienstes geplant hat. Bereits in früheren Prozessen hatten sich Gerichte davon überzeugt gezeigt, dass Azzouz Anschläge plante. Jedoch urteilten sie damals, er sei noch nicht so weit vorangekommen, dass seine Absichten bereits ein strafbares Stadium erreicht hätten.
Abschiedsfilm
Die Amsterdamer Richter wandten in dem neuen Prozess die seitdem verschärften Gesetze zur Terrorbekämpfung an und begründeten ihr Urteil mit neuen Beweisen, die nach den früheren Prozessen gewonnen wurden. Das Gericht wertete unter anderem einen Abschiedsfilm, den Azzouz mit einer Videokamera von sich angefertigt hat, als Beweis für seine Tatvorbereitung. Azzouz gehörte zum Umkreis von Mohammed Bouyeri, der im November 2004 den islamkritischen Regisseur Theo van Gogh ermordet hat und deswegen eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßt.