Noch keine Entscheidung
Eine Entscheidung ist am Dienstag noch nicht gefallen. Haider hatte aber schon im Vorfeld mit einer Niederlage gerechnet und eine Attacke auf die Verfassungsrichter geritten ("Ich bin mir sicher, dass die politisierenden Kräfte im VfGH wieder mit irgendeinem Trick eine Entscheidung gegen Kärnten herbeiführen"). Ein Vertreter des Landes Kärnten war zur Verteidigung der Haider-Linie am Dienstag nicht erschienen. Grund: In der Landesregierung gab es keine Mehrheit für eine "Gegenäußerung" zur Volksanwalts-Beschwerde.
Rückblick
Zur Vorgeschichte: Im Dezember 2005 verfügte der VfGH die Errichtung deutsch-slowenischer Ortstafeln in Bleiburg und Ebersdorf. Um das zu umgehen, ließ Haider die dortigen einsprachigen Ortstafeln einfach einige Meter weiter neu errichten. Diese "Ortstafelverrückungen" erklärte der VfGH im Juni 2006 (nach einem Einspruch der Volksanwaltschaft) für verfassungswidrig. In einer neuen Topographieverordnung wurde die Aufstellung der Schilder formal beschlossen, die Tafeln wurden auch produziert - aufgestellt wurden sie allerdings nicht.
Stattdessen wurden im August kleine slowenische Zusatzschilder unter den deutschen Ortstafeln montiert, die zweisprachige Ortstafel in "Schwabegg/Zvabek" wurde ebenfalls durch eine deutsche mit Zusatztafel ersetzt. Auf seiner Homepage verkündete Haider damals: "In Zukunft wird es daher in ganz Kärnten nur mehr einsprachige Ortstafeln geben und dort, wo Zweisprachigkeit gefordert wird, bringen wir die kleinen slowenischsprachigen Zusatzschildchen an."
Volksanwaltschaft
Die Volksanwaltschaft erhob neuerlich Einspruch: Es sei eine "triviale Selbstverständlichkeit", dass der slowenische und der deutsche Ortsname gleichberechtigt nebeneinander stehen müssten. Volksanwalt Peter Kostelka (S) argumentierte am Dienstag außerdem, dass eine Zusatztafel unter einem Verkehrszeichen laut Straßenverkehrsordnung unzulässig sei, "wenn ihre Bedeutung durch ein anderes Straßenverkehrszeichen (also beispielsweise eine normale Ortstafel, Anm.) zum Ausdruck gebracht werden kann". Wer die sprachliche Identität einer Minderheit nicht achte, der missachte die Minderheit als Ganzes, kritisierte Kostelka: "Wissentlich wurde hier ein Weg gewählt, der letztendlich ein Hohn gegenüber der Rechtsstaatlichkeit ist."
Verteidigung
Christine Hammerschlag, geschäftsführende Bezirkshauptfrau von Völkermarkt, verteidigte die gewählte Vorgehensweise und glaubt nicht an ein Verbot der Anbringung einer slowenischen Ortsbezeichnung am Zusatzschild. Außerdem hält sie die Beschwerde der Volksanwaltschaft für formal unzulässig, weil darin nicht konkretisiert werde, gegen welche gesetzliche Regelung die Verordnung über die Bleiburger Ortstafel verstoßen habe. Auf Nachfrage betonte Hammerschlag freilich auch, dass die BH-Völkermarkt ohne anders lautende Weisung des Landes in Bleiburg nicht slowenische Zusatzschildchen, sondern echte zweisprachige Ortstafeln errichtet hätte.
Was ist der Name des Ortes?