Der Haubner-Erlass regelt, welche formalen Voraussetzungen für den Kindergeldbezug erfüllt werden müssen. Demzufolge wird es an Nicht-EU-Ausländer erst dann ausgezahlt, wenn sie im Besitz einer Aufenthaltskarte ("NAG-Karte") für das Neugeborene sind. Voraussetzung dafür ist, dass das Kind über ein Reisedokument aus dem Heimatland verfügt. Kindergeld erhalten Ausländer laut dem Erlass "erst ab dem Tag der Aushändigung der Karte", sprich nicht rückwirkend ab der Geburt. Im Erlass ist die Wartezeit einkalkuliert: "Die voraussichtliche Verfahrensdauer für die Erteilung von Aufenthaltsberechtigungen wird [...] maximal sechs Monate betragen." Grundlage für den Erlass ist die Novelle zum Kinderbetreuungsgeldgesetz, die im Fremdenpaket 2005 verabschiedet wurde. Sie hält fest, dass der Kindergeldbezieher und das Kind legal in Österreich niedergelassen sein müssen. Subsidiär Schutzberechtigte (Flüchtlinge mit humanitärem Aufenthaltsrecht) gehören ebenso wenig zum Bezieherkreis wie Eltern, deren Antrag auf Familienzusammenführung noch nicht genehmigt wurde. (hei/DER STANDAARD, Printausgabe, 6.12.2006)