Jerusalem - Der Konflikt zwischen Juden und Arabern in Palästina erreichte nach der ersten Resolution der Vereinten Nationen (181) im Dezember 1947 einen ersten gewalttätigen Höhepunkt. In den folgenden 50 Jahren wurde der Nahost-Konflikt immer wieder von Entschließungen der Staatengemeinschaft begleitet. Die Forderungen der Palästinenser bei den Verhandlungen in Camp David gründen auf diesen Resolutionen. UNO-Resolution 181: Am 29. November 1947 beschloss die UNO-Vollversammlung die Teilung des Völkerbundmandats Palästina nach einem britischen Vorschlag. Damit begannen die bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Juden und Arabern, die sich nach der israelischen Unabhängigkeitserklärung im Mai 1948 zum ersten Nahost-Krieg entwickelten. UNO-Resolution 194: Am 9. Dezember 1948 verabschiedete die Vollversammlung die Resolution, die die Rückkehr der palästinensischen Flüchtlinge regeln sollte und die Internationalisierung Jerusalems fordert. Die Palästinenser beziehen sich bei ihren Forderungen nach einem Recht auf Rückkehr für heute etwa 3,5 bis vier Millionen Palästinenser im Exil auf diese Resolution, die auch eine Entschädigung für Flüchtlinge fordert, die nicht in ihre Heimat zurückkehren wollen. UNO-Resolution 242: Nach dem Sechstagekrieg 1967 vom Weltsicherheitsrat verabschiedet. Sie lehnt grundsätzlich die Eroberung fremder Territorien durch kriegerische Akte ab. Eine bis heute umstrittene Formulierung fordert den Rückzug Israels aus (den) besetzten Gebieten. Während sich Palästinenser und arabische Staaten an die offizielle französische Fassung hielten, die von "DEN Gebieten" sprach, bezogen sich die USA und Israel stets auf die englische Übersetzung, die den Rückzug "aus Gebieten" fordert. Beide Seiten haben die Resolution als Grundlage für ein Abkommen anerkannt, aber legen sie unterschiedlich aus. UNO-Resolution 338: Während des so genannten Yom-Kippur-Krieges im Oktober 1973 verabschiedet, fordert die Resolution 338 die vollständige Erfüllung der Resolution 242. UNO-Resolution 465: Verurteilt die jüdische Besiedlung des besetzten Westjordanlandes und des Gaza-Streifens als "flagrante Verletzung" der Vierten Genfer Konvention. Der Bau jüdischer Siedlungen sei deshalb illegal. Auf diese Resolution beziehen sich die Palästinenser, wenn sie die Evakuierung der jüdischen Siedlungen in den besetzten Gebieten fordern. (APA)